Bin so Hilflos

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01.07.2009 04:41
avatar  Wölfin
#1
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Stammgast

Hallo ihr lieben

Ich muss das jetzt mal aufschreiben sonst glaube platze ich

Ich bin ja jetzt seit 2 Jahr geschieden und seit 3 Jahren getrennt, die Richterin hat damals meinem Ex Mann die Kinder zu gesprochen. Ich habe 2 Prozesse geführt um meine Kinder zu bekommen aber diese !!!!!! hat alles abgeschmettert .
Nun hat er eine neue Patnerin und sie bekommen ein gemeinsames Kind ( mit meinen 2 und ihren 3 sind es dann 6 ) und meine Jüngste wird wohl mit alle dem nicht fertig, sie ist jetzt in der 2 Klasse und hat sich nach Anfänglichen Schwierigkeiten in der Schule wieder ein bissi verbessert. Aber seit der Schwangerschaft geht es mit ihr Bergab und dies meine ich nicht nur in bezug auf die Schule ( obwohl sie wohlmöglich die Klasse wiederholen muss ) . Sie ist schon immer sehr auf mich Fixiert gewesen und sagte schon sie wolle nicht 3 Wochen in den Sommerferien bleiben sondern für immer.

Aber in letzter Zeit steigt in mir das Erkennen das mein Mädchen dort in der Familie regelrecht untergeht, sie fragte warum sie nicht für immer bei mir bleiben kann ,sie will zu mir aber mein Ex stellt sich auf stur.
Nun spiele ich mit den Gedanken trotz aller Kosten, die ich für die Prozesse noch tragen habe ( obwohl ich Prozesskostenhilfe beantragt hatte, noch 4 Jahre ) mir wieder einen Anwalt zu nehmen und wieder um mein Kind kämpfe.

Sollte ich vielleicht erst das Jugendamt anschreiben und meine Beweggründe nennen ? Oder doch lieber gleich zum Anwalt ? Habe ich überhaupt eine Chance ? Zumal mein Ex Mann mir bestimmt nicht gutes tun will , er opfert lieber seine Tochter als sie mir zu geben.
Das ist alles sooo kompliziert das ich im Moment nicht weiß wo mir der Kopf steht .

Dann spielt sich seine Tussi gegenüber meinem Sohn ( 13 ) sich als Mutter auf und will bestimmen wo er auf die Schule gehen soll.
Er ist auf einer guten Schule und dort will er dann sein Abitur machen, hat gute Noten und fühlt sich dort wohl. Die Schule ist aber am anderen Ende der Stadt und er fährt immer mit dem Bus , was kein Problem da stellt.
Aber die Monatskarte ist meinem Ex wohl zu teuer ( ~ ung. 20 € ) , und sie wohnen im Einzugsgebiet einer anderen ( schlechteren) Schule , und die Alte ( sorry bin so sauer ) will.....sie will das er sein Abitur auf der anderen Schule macht .
Er (mein Sohn) und seine Lehrerin wollen aber das er dort bleibt und da seinen Abschluss macht , was ich auch möchte , da ich ja mit meinem Ex das gemeinsame Sorgerecht hab und ich mich mit Händen und Füßen wehren werde .
Was bildet sich die ......eigentlich ein ????

Das alles ist das Ergebniss von einem 30 min Telefonat bei dem meine Tochter so bitterlich geweint hat das ich mit geheult habe .

Bin grad sehr ratlos und sauer und traurig gleichzeitig.

Danke fürs zuhören
Liebe Grüße
Sabine



Liebe Grüße

Lupus pilum mutat, non mentem

Die Welt ist eine Bühne, doch das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)


Meine Krankenvita



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01.07.2009 05:20
avatar  juguja
#2
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Profi

Liebe Sabine,

ich habe im Moment keine Zeit zu schreiben, aber ich will dir wenigstens schnell sagen, dass es mir so leid tut für dich. Ich kann deine Gefühle so gut nachvollziehen (hast sicher meine Geschichte mal gelesen). Wie kommt es, dass du trotz Prozesskostenhilfe noch so viel zahlen musst? Bei mir war es nur ganz wenig, was ich zuzahlen musste.

Das Problem ist wahrscheinlich, dass dein Ex die Kinder nicht abgeben will, weil er dann erstens Kindergeld verliert und zweitens noch Unterhalt zahlen muss. Das waren die Beweggründe für meinen Ex, meinen Sohn nicht zu mir zu lassen, obwohl ihm eigentlich nichts an ihm liegt und er sich gar nicht um ihn gekümmert hat.

Wenn deine Tochter so sehr leidet, solltest du einen guten Anwalt suchen, und vielleicht besteht auch die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten einzuholen. Was das Jugendamt angeht: Mir war es überhaupt keine Hilfe - sie haben gecheckt, dass mein Sohn ein Dach über dem Kopf hatte, Kleidung und Essen bekam, haben sich von meinem Ex besäuseln lassen, und das wars.

Jetzt ist es doch schon länger geworden als geplant, aber dein und deiner Tochter Kummer betrifft mich einfach so sehr, dass ich dich ganz fest in den Arm nehmen möchte. Und ich denke, wenn dein Sohn seine Schule mag, gut zurechtkommt und die Schule gut ist, wäre es das beste für ihn, dort zu bleiben. Habt ihr denn gemeinsames Sorgerecht? Dann hast du, was die Schule angeht, nämlich normalerweise Mitspracherecht. Du kannst dich auch an den Schulleiter seiner alten Schule wenden, mit ihm darüber sprechen, denn wenn ein Pädagoge erklärt, dass ein Schulwechsel problematisch für deinen Sohn werden könnte (besonders auf seelischer Ebene), muss dein Ex schon wichtige Gründe vorbringen, warum der Schulwechsel zum Wohl deines Sohnes ist. Denn in erster Linie geht es um das Wohl der Kinder, auch vor Gericht.

Liebe Grüße und einen Trost aus Canada,

Jutta


Viele Grüße aus Canada,

Jutta



Meine Krankengeschichte


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01.07.2009 05:40
avatar  Wölfin
#3
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Stammgast

Hallo Jutta

In Antwort auf:
Das Problem ist wahrscheinlich, dass dein Ex die Kinder nicht abgeben will, weil er dann erstens Kindergeld verliert und zweitens noch Unterhalt zahlen muss. Das waren die Beweggründe für meinen Ex, meinen Sohn nicht zu mir zu lassen, obwohl ihm eigentlich nichts an ihm liegt und er sich gar nicht um ihn gekümmert hat.

Wenn deine Tochter so sehr leidet, solltest du einen guten Anwalt suchen, und vielleicht besteht auch die Möglichkeit, ein ärztliches Gutachten einzuholen. Was das Jugendamt angeht: Mir war es überhaupt keine Hilfe - sie haben gecheckt, dass mein Sohn ein Dach über dem Kopf hatte, Kleidung und Essen bekam, haben sich von meinem Ex besäuseln lassen, und das wars.



ja ja ja ja genau so ist es genau so und das Jugendamt war mir auch keine Hilfe mit deren Unterstützung sind die Kinder im Endeffekt zu ihm gekommen.

Warum ich die ganzen Kosten zurück zahlen muss ?? Tja ich weiß es auch nicht fakt ist nur das ich der Richterin ein Dorn im Auge war und bin , sie kann mich nicht leiden und das sagte damals auch meine Anwältin die sehr erstaunt war über den Ton den diese Richterin mir gegenüber an den Tag gelegt hat *seufz*

Habe da die A......karte gezogen

LG Sabine



Liebe Grüße

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01.07.2009 06:12
#4
Ke
Neueinsteiger

Hallo Sabine!
Du hast geschrieben, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Dann darf Dein Ex Deinen Sohn nicht alleine ummelden. Es sei denn er hat das Aufenthaltbestimmungsrecht. Dann kann er alleine darüber entscheiden auf welche Schule Dein Sohn geht. Aber das müsste er extra beantragt haben. Das ist nicht gleich beim Sorgerecht mit dabei.
Ich an Deiner Stelle würde mir einen Anwalt/eine Anwältin suche die sich mit Familienrecht gut auskennt und Dich dort erst einmal beraten lassen. Eine Beratung ist doch, glaube ich, nicht so sehr teuer. Und dieser Anwalt/Änwältin wird Dir bestimmt auch sagen können, was machbar ist und was nicht.
Ich drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass alles in Eurem Sinne geregelt werden kann.
Liebe Grüße
Kerstin


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01.07.2009 06:25
avatar  Wölfin
#5
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Stammgast

Hallo Kerstin

hmmmm
Gemeinsames Sorgerecht ja aber er hat das Aufenthaltbestimmungsrecht für beide. Verstehe nicht warum er dann die Schule bestimmen kann ? Da habe ich doch auch ein Wort mit zu reden . Es geht ja um das wohl des Kindes in dem Fall seine Berufliche Zukunft .

LG
Sabine



Liebe Grüße

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01.07.2009 06:30 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2009 06:35)
avatar  juguja
#6
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Profi

Hallo Kerstin und Wölfin,

die schulische Sorge fällt unter die elterliche Sorge, hat nichts mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun. Dabei geht es lediglich um den Wohnort.

Hier ein Auszug aus Wikipedia "Aufenthaltsbestimmungsrecht": Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte, bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl, Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen.

Liebe Grüße

Jutta


Viele Grüße aus Canada,

Jutta



Meine Krankengeschichte


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01.07.2009 07:17
#7
Ke
Neueinsteiger

Hallo Ihr Beiden!
Ich kenne das mit dem Aufenthaltbestimmungsrecht nur von meiner Freundin. Sie hat sich letztes JAhr scheiden lassen und bisher haben sie das gemeinsame Sorgerecht. Ihr wurde geraten das Aufenthaltbestimmungsrecht zu beantragen, damit sie alleine solche Sachen, wie Schulwechsel etc., entscheiden kann.
Ich bin allerdings kein Jurist, daher wäre eine richtige Rechtsberatung echt von Vorteil.
Liebe Grüße
Kerstin


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01.07.2009 07:21 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2009 07:21)
avatar  Conny
#8
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Profi

Liebe Sabine,
Jutta hat recht, normalerweise müsste dein Ex-Mann bei einem Schulwechsel dein Einverständnis einholen. Wenn ihr euch darüber nicht einigen könnt, dann kannst du nach § 1628 BGB einen Antrag stellen, dass dir in diesem Fall die Entscheidung darüber übertragen wird.

In Antwort auf:
§ 1628
Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern

Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Quelle: http://dejure.org/

Deines Sohn hat auch das Recht sich Unterstützung beim Jugendamt einzufordern und vielleicht kriegt er ja von seiner Schule auch Unterstützung. Vielleicht haben sie an seiner Schule eine Schulsozialarbeiterin, an die er sich wenden kann.

Aber sag mal, du wohnst nicht jetzt ganz woanders, dann gehe doch mal zum Jugendamt an deinem jetzigen Wohnort. vielleicht können die dir dort einen Rat geben.

und liebe Grüße Conny --------- -> mein Paket <-

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, irgendwann trifft das auch zu.

Dr. Eckard von Hirschhausen


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01.07.2009 07:27
avatar  juguja
#9
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Profi

Hallo Conny,

der Tipp mit Schul-Sozialarbeiter ist gut. Das spukte mir auch im Kopf rum, ich bin nur nicht auf den Begriff gekommen. Der steckte irgendwo in den vielen schwarzen Löchern....

Liebe Grüße und einen schönen Abend,

Jutta


Viele Grüße aus Canada,

Jutta



Meine Krankengeschichte


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01.07.2009 07:37
avatar  Wölfin
#10
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Stammgast

Danke ihr lieben

als erstes werde ich morgen mal seine Lehrerin anrufen. Dann werde ich mal dem Jugendamt schreiben deswegen.
Ähmm Conny ...sagen wir es so das Jugendamt hier gibt mir zu nix eine Auskunft weil ich diejenige bin die Unterhalt zahlt ,deswegen kann ich von da keine Hilfe bekommen . Alles schon ausprobiert .
Und das zuständige Jugendamt ist ja etwas weiter weg *seufz*

Am meisten macht mir aber meine kleine Sorgen......

LG Sabine



Liebe Grüße

Lupus pilum mutat, non mentem

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01.07.2009 12:16
avatar  Conny
#11
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Profi

Zitat von Wölfin
sagen wir es so das Jugendamt hier gibt mir zu nix eine Auskunft weil ich diejenige bin die Unterhalt zahlt


Das brauch ich jetzt aber nicht verstehen oder? Es geht nicht um Unterhaltszahlungen sondern um das Kindeswohl. Ok, ich muss diese Bürokratie auch nicht wirklich verstehen, aber da scharrt mein Amtsschimmel schon wieder mit den Hufen.

Halt die Ohren steif und .

und liebe Grüße Conny --------- -> mein Paket <-

Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, irgendwann trifft das auch zu.

Dr. Eckard von Hirschhausen


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01.07.2009 18:00
avatar  Eveline
#12
Ev
Administrator

liebe sabine,

ich kann dir leider in rechtlichen angelegenheiten nicht weiter helfen, da ich die deutschen gesetze nicht kenne, aber ich will dir sagen, dass mir das alles sehr leit tut!
kann es dir gut nachfühlen, wie groß die sorge um deine kinder ist
es ist schlimm, seine kinder so leiden zu sehen und machtlos zusehen zu müssen ....

hoffe, dass du einen weg finden wirst, damit dein sohn weiterhin auf diese schule gehen kann!


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01.07.2009 20:00 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2009 20:14)
avatar  mJmklH
#13
mJ
Neueinsteiger

Als ich diesen Beitrag gelesen habe juckten mir die Finger und ich muss das anbringen:

Es wird ja damals nicht grundlos und ohne Abwägung der Aussagen aller Beteiligten zu dieser Entscheidung gekommen sein. Und das war zum Kindeswohl. Denk einmal nach wie es war.

Dann kommt einen Jahre später eine Erleuchtung und alles soll sofort geändert werden. Auf einmal gibt es Sorgen um das Kind? Was war damals? Warum kam es zu dieser Entscheidung? Warum bist du 2x abgeblitzt?

Und dann wird fleißig über den Amtsschimmel geschimpft. Das ist natürlich die einfachste Art und Weise das damalige Verhalten zu verduschen.

Eine Entscheidung, die einmal gefallen ist sollte nicht auf Grund von Emotionen leichtfertig geändert werden.

Denke nach: Wenn du selbst eine Entscheidung triffst, ziehst du sie ja auch durch und zwar ohne Gewissensbisse. Oder?

Herbert




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01.07.2009 21:18 (zuletzt bearbeitet: 02.07.2009 20:40)
avatar  Eveline
#14
Ev
Administrator

hallo herbert,

ich bitte dich, deine privaten probleme, und die dadurch aufgestauten emotionen, nicht an anderen usern abzulassen.
dein beitrag liest sich sehr aggressiv und hilft sabine nicht weiter.

wir sind nicht dazu da, sabine ins verhör zu nehmen und ein urteil über sie zu fällen, dazu gibt es polizei und richter. wir sind hier dazu da, weiter zu helfen.

wenn du sabine keine kostruktive hilfe anbieten willst oder dich nicht in sie hineinversetzen kannst, dann bitte ich dich, diesen thread zu ignorieren.


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01.07.2009 21:35 (zuletzt bearbeitet: 01.07.2009 21:41)
avatar  mJmklH
#15
mJ
Neueinsteiger

Hallo Eveline!

Ich habe sicherlich nicht meine privaten Probleme hier eingepackt, die gehen weder dich noch andere was an. Das ist nur meine objektive Meinung dazu.

Lies einmal den ganzen Text und weiters sollte auch die andere Seite hören. Das habe ich damit gemeint. Die Entscheidung damals ist ja auch nicht vom Himmel gefallen und nur dem Amtsschimmel die Schuld geben.

Anscheinend wollt ihr nur Beweihräucherung hören und im Selbstmitleid baden und ja keine Kritik hören. War eher zum Nachdenken gedacht, aber.....

herbert

In Österreich herrscht Meinungsfreiheit !!!!I


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