Hallo Simone, gut dass du das nun hinter dich gebracht hast.
In Sachen Unterhalt ist dein Mann schief gewickelt. Er ist und bleibt für die Tochter genauso unterhaltspflichtig wie du für den Sohn, egal ob ihr nun getrennt lebt oder nicht. Das auch schon vor der Scheidung, nämlich genau ab dem Zeitpunkt, wo ihr euch trennt. Sollte es schwierig werden, kannst du dich ans Jugendamt wenden. Die fordern dann die Lohnunterlagen an (in eurem besonderen Fall sicher von euch beiden) und berechnen dann den Unterhalt. Damit hast du dann etwas in der Hand, womit du (falls notwendig) eine Lohnpfändung beantragen kannst. Alle Vereinbarungen, die ihr (auch wenn schriftlich oder wie bei mir damals vorm Notar) miteinander trefft, nützen dir im Ernstfall gar nichts, weil du keinen vollstreckbaren Titel hast. Den hättest du, wenn das Jugendamt den Unterhalt festlegt. Ich weiß, das hört sich jetzt schlimm an und du hast ja geschrieben, das letzte Wort ist da noch nicht gesprochen, trotzdem wollte ich dich wenigstens darauf aufmerksam machen, wie der Hase läuft, damit es dir nicht so ergeht wie mir und du vielleicht ewig hinter dem Geld hinterher rennen musst. Vielleicht war da ja auch nur der erste Schock, durch den er sich zu diesen Äußerungen hinreissen ließ. Unter Umständen muss er für dich sogar noch Unterhalt bezahlen. Trennungsunterhalt ist meistens höher als der nacheheliche Unterhalt. Dafür würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen, weil die Berechnung für Laien einfach schwer zu verstehen ist.
ich rate dir auch, dir einen Anwalt mit Schwerpunkt Familienrecht zu suchen und alles über ihn laufen zu lassen. Wenn du wenig Geld hast, kannst du Beratungsbeihilfe (ich weiß nicht genau, ob das so heißt) beantragen. Ich weiß jetzt nicht, wie alt deine Tochter ist, ob du arbeiten kannst etc., das alles muss abgeklärt werden, wenn es um Ehegattenunterhalt geht. Kindesunterhalt muss er auf jeden Fall zahlen, und informiere die Kindergeldkasse, dass das Kindergeld auf dein Konto geht. Und wenn du ausziehst, darfst du die Hälfte des Hausrates mitnehmen. Und denk dran, wenn du ein bestimmtes Teil mit in die Ehe gebracht hast (Waschmaschine, Fernseher oder ähnliches), gehört dieses Teil immer noch dir, auch wenn es inzwischen durch ein neues ersetzt worden ist. Das neue Teil ist dann auch immer noch dein Eigentum. Außerdem steht dir die Hälfte des Barvermögens zu, also das, was irgendwo auf einem Konto ist.
Das mit dem Titel für den Unterhalt ist sehr wichtig. Ich habe das damals versäumt, weil mein Exmann versprochen hat, es gebe niemals Probleme mit dem Unterhalt, und ich Dussel habe ihm geglaubt. Plötzlich gab es keinen Unterhalt mehr, weil er angeblich kein Geld hatte. Ich habe dann mit einem Rechtsanwalt den Unterhalt eingeklagt, es hat fast ein Jahr gedauert, bis alles durch war.
Das ist keine leichte Zeit, aber du wirst merken, dass du auch wieder zur Ruhe kommst und es dir dann besser geht.