Was viele nicht wissen...

01.04.2009 23:49
avatar  sab
#1
sa
sab
Stammgast

KEINE REZEPTGEBÜHR AUCH FÜR ARBEITSLOSE

Was viele nicht wissen:

Auch Arbeitslose können um eine Befreiung von der Rezeptgebühr ansuchen, wenn ihre Arbeitslosen- oder Notstandsunterstützung monatlich nicht mehr als € 901,13 beträgt.

Der Antrag muß bei der Gebietskrankenkasse gestellt werden.

Derzeit beträgt die Rezeptgebühr €4,90. Pensionisten mit Ausgleichszulage sind automatisch befreit,
Alleinstehende, die weniger als € 772,40 netto verdienen (Ehegatten weniger als € 1.158,08), können einen Antrag auf Befreiung stellen. Dabei gilt das Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage,
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden durch 14 dividiert.


lg

sab


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02.04.2009 01:10 (zuletzt bearbeitet: 02.04.2009 01:10)
avatar  Eveline
#2
Ev
Administrator
liebe sab,

danke für die erinnerung!

und hier gleich noch einmal der link zum artikel:

Wann sind Arbeitslose von der Rezeptgebühr befreit?

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02.04.2009 07:47
avatar  sab
#3
sa
sab
Stammgast

hallo eveline,

anscheinend hab ich den bericht überlesen ...

aber wie heisst`s so schön : doppelt hält besser

lg

sab


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02.04.2009 08:14
avatar  Eveline
#4
Ev
Administrator

liebe sab,

ist doch kein problem!

der artikel ist schon von februar, alles kann man sich nicht merken.
solche hinweise sind es immer wert aus der "versenkung" hoch geholt zu werden.

wünsche dir einen schönen abend!


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