Wann sind Arbeitslose von der Rezeptgebühr befreit?

18.02.2009 04:18
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Ev
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AKNÖ klärt häufigen Irrtum auf

(18.02.2009, Rheuma-Selbst-Hilfe.at)

Menschen mit einem Einkommen unter 772,40 Euro netto
im Monat können von der Rezeptgebühr befreit werden. Arbeitslose
Menschen werden sogar befreit, wenn sie monatlich bis zu 901,13 Euro
erhalten, weil die Berechnung anders erfolgt: "Leider wissen das die
Betroffenen oft nicht", sagt AKNÖ-Präsident Staudinger.


Die Rezeptgebühr beträgt in Österreich 4,90 Euro. PensionistInnen mit
Ausgleichszulage sind von der Rezeptgebühr automatisch befreit,
Alleinstehende, die unter 772,40 Euro netto verdienen (Ehegatten
unter 1.158,08 Euro) können einen Antrag auf Befreiung stellen. Schon
ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2005 stellt
klar, dass für die Befreiung von der Rezeptgebühr das Jahreseinkommen
als Berechnungsgrundlage gilt. Die Ausgleichszulage wird 14 Mal
jährlich ausbezahlt, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe aber nur 12
Mal. Aufgrund des Urteils wird die Gesamtsumme durch 14 dividiert.
"Daher können auch Arbeitslose und Notstandshilfebezieher, die zum
Beispiel 780 Euro Notstandshilfe beziehen, bei ihrer Krankenkasse den
Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung stellen" erläutert
Sozialrechtsexperte Mag. Josef Fraunbaum. Konkret auf den Tag
gerechnet bedeutet das: Wer bis zu 30 Euro Arbeitslosengeld oder
Notstandshilfe täglich bezieht, kann bei seiner Krankenkasse um
Befreiung von der Rezeptgebühr ansuchen. Obwohl die VwGH-Entscheidung
bereits aus dem Jahr 2005 stammt, scheint sie noch nicht zu den
Menschen vorgedrungen zu sein. "Wir möchten arbeitslose Menschen
darüber informieren, schließlich sind sie in einer Situation, in der
es auf jeden Euro ankommt", sagt Präsident Staudinger.

Wer ist sonst noch befreit?

Bei überdurchschnittlichen Leiden oder Gebrechen gilt für
Alleinstehende ein Wert von 888,26 und bei Ehepaaren 1.331,70 Euro.
Auch hier gilt bei arbeitslosen Personen ein höherer Richtsatz. Die
AKNÖ-SozialrechtsexpertInnen geben darüber Auskunft unter 05
7171-1717.

Quelle:

OTS0048 2009-02-18/09:44


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