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Mehr Leistung für pflegende Angehörige
Bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung.
Urlaub von der Pflege schon seit Jahresbeginn ausgebaut
"Morgen beginnt ein neuer Abschnitt für Österreichs
pflegende Angehörige. Pensions- und Krankenversicherung können nun -
ab Pflegestufe 3 - kostenlos und zeitlich unbegrenzt in Anspruch
genommen werden", freut sich Mag. Gertrude Aubauer,
ÖVP-Seniorensprecherin, über die Erreichung eines weiteren
Seniorenbund-Zieles.
Leistung muss beantragt werden!
Für pflegende Angehörige heißt es jetzt "ran an die Formulare",
denn die kostenlose Weiter- oder Selbstversicherung im Pensionssystem
muss beantragt werden. Zuständig für die Weiterversicherung ist der
Pensionsversicherungsträger, bei dem man zuletzt versichert war. Gibt
es noch keine Versicherungszeiten, ist es die
Pensionsversicherungsanstalt (PVA). "Bitte stellen Sie möglichst
umgehend Ihren Antrag und lassen Sie dieses Geld nicht liegen. Es ist
ein Dankeschön für Ihre unbezahlbaren und unersetzlichen Leistungen
für unsere Gesellschaft", erklärt Aubauer.
Während die Selbstversicherung zB in Pflegestufe 3 bisher 153,04
Euro im Monat kostete und für alle Stufen auch noch zeitlich begrenzt
war, gilt ab morgen: Gratis und unbefristet. "Mich freut daran, dass
dies eine weitere Stärkung der Familien ist - vor allem eine
Unterstützung und Anerkennung der Leistungen der Frauen.
Urlaub von der Pflege - ebenfalls Antragspflichtig!
Auch das Angebot für "Urlaub von der Pflege" ist schon seit
Jahresbeginn erweitert worden, "weil wir wissen, wie körperlich und
seelisch belastend diese Aufgabe für pflegende Angehörige sein kann".
"Die finanzielle Unterstützung einer Ersatzpflege kann seit
Jahresanfang ab Pflegestufe 3 (bis dahin 4, bei dementiell Erkrankten
und Minderjährigen schon ab Stufe 1) für einen Zeitraum von 28 Tagen
beansprucht werden. Sobald man 7 Tage in Folge verhindert ist (4 Tage
bei dementiell Erkrankten und Minderjährigen) kann man die
Unterstützung beantragen. Man muss zu diesem Zeitpunkt schon ein Jahr
gepflegt haben und darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht
überschreiten", erklärt Aubauer die Bedingungen für diese finanzielle
Hilfe, die zB in den Pflegestufen 1 bis 3 bis zu 1.200,- Euro im Jahr
betragen kann (Stufe 7: 2.200,- dazwischen gestaffelt).
Auch hier gilt "ran an die Formulare". "Sie müssen diese
Unterstützung spätestens 6 Monate nach Ihrem Urlaub beantragen,
zuständig ist das Bundessozialamt", informiert Aubauer.
Die Landesorganisationen des Österreichischen Seniorenbundes
beraten Sie gerne ausführlich. "Die besten Angebote helfen nichts,
wenn man Sie nicht in Anspruch nimmt. Nutzen Sie unsere
Informations-Angebote und stellen Sie Ihre Anträge - Sie haben sich
unsere Unterstützung verdient", so Aubauer abschließend.
Quelle:
OTS0068 2009-07-31/10:36
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