Bessere sozialversicherungsrechtliche Absicherung. Urlaub von der Pflege schon seit Jahresbeginn ausgebaut
"Morgen beginnt ein neuer Abschnitt für Österreichs pflegende Angehörige. Pensions- und Krankenversicherung können nun - ab Pflegestufe 3 - kostenlos und zeitlich unbegrenzt in Anspruch genommen werden", freut sich Mag. Gertrude Aubauer, ÖVP-Seniorensprecherin, über die Erreichung eines weiteren Seniorenbund-Zieles.
Leistung muss beantragt werden!
Für pflegende Angehörige heißt es jetzt "ran an die Formulare", denn die kostenlose Weiter- oder Selbstversicherung im Pensionssystem muss beantragt werden. Zuständig für die Weiterversicherung ist der Pensionsversicherungsträger, bei dem man zuletzt versichert war. Gibt es noch keine Versicherungszeiten, ist es die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). "Bitte stellen Sie möglichst umgehend Ihren Antrag und lassen Sie dieses Geld nicht liegen. Es ist ein Dankeschön für Ihre unbezahlbaren und unersetzlichen Leistungen für unsere Gesellschaft", erklärt Aubauer.
Während die Selbstversicherung zB in Pflegestufe 3 bisher 153,04 Euro im Monat kostete und für alle Stufen auch noch zeitlich begrenzt war, gilt ab morgen: Gratis und unbefristet. "Mich freut daran, dass dies eine weitere Stärkung der Familien ist - vor allem eine Unterstützung und Anerkennung der Leistungen der Frauen.
Urlaub von der Pflege - ebenfalls Antragspflichtig!
Auch das Angebot für "Urlaub von der Pflege" ist schon seit Jahresbeginn erweitert worden, "weil wir wissen, wie körperlich und seelisch belastend diese Aufgabe für pflegende Angehörige sein kann".
"Die finanzielle Unterstützung einer Ersatzpflege kann seit Jahresanfang ab Pflegestufe 3 (bis dahin 4, bei dementiell Erkrankten und Minderjährigen schon ab Stufe 1) für einen Zeitraum von 28 Tagen beansprucht werden. Sobald man 7 Tage in Folge verhindert ist (4 Tage bei dementiell Erkrankten und Minderjährigen) kann man die Unterstützung beantragen. Man muss zu diesem Zeitpunkt schon ein Jahr gepflegt haben und darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten", erklärt Aubauer die Bedingungen für diese finanzielle Hilfe, die zB in den Pflegestufen 1 bis 3 bis zu 1.200,- Euro im Jahr betragen kann (Stufe 7: 2.200,- dazwischen gestaffelt).
Auch hier gilt "ran an die Formulare". "Sie müssen diese Unterstützung spätestens 6 Monate nach Ihrem Urlaub beantragen, zuständig ist das Bundessozialamt", informiert Aubauer.
Die Landesorganisationen des Österreichischen Seniorenbundes beraten Sie gerne ausführlich. "Die besten Angebote helfen nichts, wenn man Sie nicht in Anspruch nimmt. Nutzen Sie unsere Informations-Angebote und stellen Sie Ihre Anträge - Sie haben sich unsere Unterstützung verdient", so Aubauer abschließend.