AK: Vorsicht Falle - Etikettenschwindel bei Lebensmitteln

26.07.2009 00:49
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Ev
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AK verlangt konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung


Für KonsumentInnen ist die Nährwertkennzeichnung
(also etwa Fett, Salz oder Zucker) wichtig. "Informationen darüber
muss man oft erst genau suchen. Oder man findet sie gleich gar nicht,
weil die Nährwertkennzeichnung freiwillig ist. Sie ist nur dann
nötig, wenn Ernährungs- oder Gesundheitswerbung gemacht wird", sagt
Harald Glatz, Leiter der AK Konsumentenpolitik. Daher ist eine neue,
konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung nötig. "Der
Verordnungsentwurf zur Nährwertkennzeichnung der EU geht in die
falsche Richtung", kritisiert Glatz. "Konsumenten würden nicht auf
den ersten Blick wissen, ob das Produkt ein Fit- oder Schlappmacher
ist."

Die geplante Nährwertkennzeichnung soll laut EU-Kommission nicht
nur ein Mindeststandard sein, sondern vielmehr die einzig zulässige
Kennzeichnung. "So wäre etwa eine farbliche Hinterlegung der
Nährwertangaben mit den Ampelfarben verboten und auch auf
freiwilliger Basis nicht erlaubt", kritisiert Glatz.

"Konsumenten müssen leicht erkennen können, welche Produkte
weniger oder mehr Fett, Zucker oder Salz enthalten", sagt Glatz. Die
AK will daher ein Ampelsystem - rot für viel, gelb für mittel, grün
für wenig Zucker, Fett und Salz. Dazu soll es kurze verständliche
Infos vorne am Packerl geben und eine ausführliche Nährwerttabelle
auf der Rückseite. Außerdem verlangt die AK deutliche und gut lesbare
Mindestschriftgrößen und eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung.

"Gerade die jüngsten Beispiele von Käseimitat oder Wasserschinken
zeigen, dass bei Lebensmitteln die Konsumenten oft getäuscht werden",
so Glatz. "Es ist nicht drinnen, was drauf steht." Die AK hat in
einer Liste Beispiele von "Schummel-Lebensmitteln" gesammelt. Sehr
oft sind auf Produkten Bilder, Fantasiebezeichnungen oder es werden
einzelne Aspekte bei der Zugabe besonders hervorgehoben. "Erst wer
genau die Details zur Zusammensetzung ansieht, kommt drauf, dass die
Wirklichkeit anders aussieht", sagt Glatz. Ein Beispiel: Werden
Früchte abgebildet, so herrscht Unklarheit über den Fruchtgehalt. Ist
es etwa ein Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtanteil oder ist es
deutlich weniger Fruchtsaftanteil, etwa ein Fruchtsaftgetränk,
Fruchtsaftlimo oder gar nur ein Mix aus aromatisiertem Wasser.

SERVICE:
Eine Liste von "Schummel-Produkten" unter
http://www.arbeiterkammer.at

Den AK-Ampelrechner unter
http://www.ak-ampelrechner.at.


Quelle:
OTS0009 2009-07-26/10:17


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