AK verlangt konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung
Für KonsumentInnen ist die Nährwertkennzeichnung (also etwa Fett, Salz oder Zucker) wichtig. "Informationen darüber muss man oft erst genau suchen. Oder man findet sie gleich gar nicht, weil die Nährwertkennzeichnung freiwillig ist. Sie ist nur dann nötig, wenn Ernährungs- oder Gesundheitswerbung gemacht wird", sagt Harald Glatz, Leiter der AK Konsumentenpolitik. Daher ist eine neue, konsumentenfreundliche Nährwertkennzeichnung nötig. "Der Verordnungsentwurf zur Nährwertkennzeichnung der EU geht in die falsche Richtung", kritisiert Glatz. "Konsumenten würden nicht auf den ersten Blick wissen, ob das Produkt ein Fit- oder Schlappmacher ist."
Die geplante Nährwertkennzeichnung soll laut EU-Kommission nicht nur ein Mindeststandard sein, sondern vielmehr die einzig zulässige Kennzeichnung. "So wäre etwa eine farbliche Hinterlegung der Nährwertangaben mit den Ampelfarben verboten und auch auf freiwilliger Basis nicht erlaubt", kritisiert Glatz.
"Konsumenten müssen leicht erkennen können, welche Produkte weniger oder mehr Fett, Zucker oder Salz enthalten", sagt Glatz. Die AK will daher ein Ampelsystem - rot für viel, gelb für mittel, grün für wenig Zucker, Fett und Salz. Dazu soll es kurze verständliche Infos vorne am Packerl geben und eine ausführliche Nährwerttabelle auf der Rückseite. Außerdem verlangt die AK deutliche und gut lesbare Mindestschriftgrößen und eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung.
"Gerade die jüngsten Beispiele von Käseimitat oder Wasserschinken zeigen, dass bei Lebensmitteln die Konsumenten oft getäuscht werden", so Glatz. "Es ist nicht drinnen, was drauf steht." Die AK hat in einer Liste Beispiele von "Schummel-Lebensmitteln" gesammelt. Sehr oft sind auf Produkten Bilder, Fantasiebezeichnungen oder es werden einzelne Aspekte bei der Zugabe besonders hervorgehoben. "Erst wer genau die Details zur Zusammensetzung ansieht, kommt drauf, dass die Wirklichkeit anders aussieht", sagt Glatz. Ein Beispiel: Werden Früchte abgebildet, so herrscht Unklarheit über den Fruchtgehalt. Ist es etwa ein Fruchtsaft mit 100 Prozent Fruchtanteil oder ist es deutlich weniger Fruchtsaftanteil, etwa ein Fruchtsaftgetränk, Fruchtsaftlimo oder gar nur ein Mix aus aromatisiertem Wasser.