Neuerlich schwerer medizinischer Kunstfehler

21.07.2009 01:59 (zuletzt bearbeitet: 26.07.2009 23:19)
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#1
Ev
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Verdacht auf Fälschung der Krankengeschichte


Wie sich jetzt herausstellte, dürfte es im Wiener
Sozialmedizinischen Zentrum Ost im Oktober 2006 zu einem schweren
medizinischen Kunstfehler gekommen sein: Ohne medizinische
Notwendigkeit und ohne hinreichende Aufklärung der Patientin wurde
ihr der gesamte Dickdarm operativ entfernt. Die gesundheitlichen
Folgen: Künstlicher Darmausgang, eitrige Bauchfellentzündung wegen
undichter Naht und Notoperation. Frau Z. ist nicht nur Zeit ihres
Lebens geschädigt - sie kann auch ihren Beruf nur noch eingeschränkt
ausüben.

"Neben der Tatsache, dass diese radikale Operation medizinisch
nicht notwendig war und damit als solches eine Fehlbehandlung
darstellt, liegen uns zwei einander widersprechende Ausdrucke
desselben OP-Berichts vor", sagt der Rechtsanwalt der Betroffenen,
Dr. Matthias Göschke. Die Rechtfertigung des SMZ-Ost auf den Vorwurf,
die Krankengeschichte gefälscht zu haben: Der OP-Bericht der
Betroffenen sei mit dem einer anderen Patientin "versehentlich
vertauscht" worden. "Dies stellt wohl nur eine Schutzbehauptung dar.

Der erste Bericht beschreibt definitiv eine Operation, die
tatsächlich nicht durchgeführt wurde. Der zweite Bericht beschreibt
zwar die durchgeführte Operation, begründet diese allerdings mit
einer Diagnose, die mit der restlichen Krankengeschichte meiner
Mandantin nicht in Einklang zu bringen ist. Insgesamt muss daher
davon ausgegangen werden, dass beide Berichte auf die eine oder
andere Weise falsch sind", so Rechtsanwalt Göschke.

"Nicht nur, dass diese schwere Körperverletzung vollkommen unnötig
war - als Geschädigte ist meine Mandantin dann auch noch mit
unfassbaren Verharmlosungsversuchen konfrontiert, was eine
zusätzliche seelische Verletzung bewirkt", sagt Rechtsanwalt Göschke.
"Schlimm genug, wenn Fehler geschehen. Es ist aber dann das Mindeste,
dass mit solchen Fehlern rasch und professionell umgegangen wird."

Die Betroffene hat mittlerweile Strafanzeige gegen den
durchführenden Operateur wegen des Verdachts der Urkundenfälschung,
der schweren Körperverletzung und des Betrugs erstattet sowie
Schadenersatzansprüche geltend gemacht, welche allerdings vom Wiener
Krankenanstaltenverbund außergerichtlich dem Grunde nach abgelehnt
wurden.


Quelle:
OTS0092 2009-07-21/12:08

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die arme frau!
sowas darf und kann nicht passieren .....

das schlimmste darann finde ich, dass das schon über 3 jahre her ist und die frau bis heute noch keinen schmerzensgeld bekommen hat. der körperliche und seelische schaden kann sowieso nicht mit geld aufgewogen werden, bei den veränderungen die so eine op mit sich bringt.
sie kann ihren beruf nicht mehr ausüben, wovon soll sie leben?

nicht nur, dass man sie zu unrecht "verstümmelt" hat, muss sie sich mit den gerichten herumstreiten, dass sie zu ihrem recht kommt.
zu guter letzt, werden auch noch noch die op - berichte gefällscht, was soll man da noch sagen ....


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23.07.2009 07:19
#2
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Stammgast

Zu diesem Thema könnte ich einiges schreiben :(

Erstmal gebührt der armen Frau natürlich mein Mitgefühl.

Dann könnte ich erwähnen:

Nach unserem Motorradunfall war der Span meines rechten Fusses aufgerissen. Mehr nicht.Anstatt einfach zu
säubern und den kleinen Riss zuwachsen zu lassen wurde das Säubern vergessen und die Wunde genäht.
Viel zu fest, viel zu straff mit Straßenschmutz darin. Die Folge: Blutvergiftung nach 3 Tagen, Nekrose und
hohes Fieber. Monatelanger Krankenhausaufenthalt, mehrere Hautverpflanzungen und ja - meine Ferse
ist nach 28! Jahren das Ergebnis immer noch des Ärztepfusches. Einige Jahre später neuerlicher Anlauf
um den Fuss zu schließen. Konnte natürlich nicht passieren - Tupfer vergessen. Eiterte raus. Die Folge: auch
das linke Bein ist in Wadenhöhe deformiert ...Ferse rechts und Wade links haben sich nie erholt.

Meine Mama hatte Verkehrsunfall. Kopfverletzung. Schock. Krankenhaus. Sie war völlig desorientiert und
wollte nachts aufs Klo. Stürzte aus dem Bett da keine Bettkästen an den Seiten befestigt waren.
Schädelbruch. Sie ist nicht mehr aufgewacht. Der Sturz aus dem Bett wurde verheimlicht, Patientien
haben es mir später erzählt. Anzeige meinerseits, der Staatsanwalt hat mir zwar Mut zugesprochen aber
machte mir keine Hoffnung ... und so kam es auch ...

Und so weiter und so fort ... gegen einen Teil der Ärzte kommt man nicht an, egal ob Sozialismus
oder Kapitalismus. Die weiße Mafia hält zusammen. Heute noch.

guck hier

"Das Leben ist eine Brücke. Du kannst sie überschreiten, aber baue keine Häuser auf ihr."


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26.07.2009 23:34 (zuletzt bearbeitet: 26.07.2009 23:36)
avatar  Eveline
#3
Ev
Administrator

liebe mupfeline,

tut mir sehr leid, was du schon alles durchmachen musstest!

eigentlich ist das ja alles sehr gemein, jeder arzt hat für einen solchen fall der fälle eine versicherung abgeschlossen. diese versicherung hatte sogar ich, auch dem pflegepersonal kann fehler passieren (nona )

der hacken an der ganzen sache ist, dass der arzt sein verschulden abstreiten muss, sonst tritt der versicherungsschutz nicht in kraft!
gibt er seinen fehler zu, bleibt er auf den kosten sitzen ...

ist somit nur ein streit von versicherung mit der gegenversicherung und der arme geschädigte bleibt nicht allzu selten auf der strecke. blödes system! - reine geldsache ....


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