Hitzekoller in Griechenland, Quallenausschlag an der Adria, Brechdurchfall in Spanien: Wer im Urlaub krank wird, sollte nur ÄrztInnen mit Kassenvertrag konsultieren. Denn in diesem Fall gilt die E-Card. Ansonsten kann es teuer für die kranken Reisenden werden. "Besser, Sie erfragen gleich im Hotel, wo Sie Mediziner mit Kassenvertrag finden. Gegen finanzielle Forderungen der Ärzteschaft sollte in allen EU-Ländern die E-Card schützen", sagt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum.
Die E-Card der Krankenkasse ist gleichzeitig die Europäische Krankenversicherungskarte und gilt bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern (z. B. Norwegen) sowie in der Schweiz. Die österreichische E-Card gilt nicht bei Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten.
Urlaubskrankenscheine für Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien und Montenegro
Für die Türkei und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien ist ein eigener Auslandsbetreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber erhältlich ist.
Was man selbst bezahlen muss und was man in Österreich zurück bekommt
PrivatärztInnen und Spitäler müssen vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der Gebietskrankenkasse den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei Behandlung von einem Wahlarzt, einer Wahlärztin, zurückbekommen würde. Der Betrag, den man von der Krankenkasse erhält, kann allerdings erheblich vom tatsächlich bezahlten abweichen. Bei Reisen außerhalb der EU/EWR-Länder empfiehlt sich der Abschluss einer Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in der Reisekrankenversicherung zu achten ist. InhaberInnen von Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz bereits inkludiert.
AKNÖ (Arbeiterkammer Niederösterreich): Liste von KassenärztInnen sollte in Rezeptionen aufliegen
Die Reisenden wissen nicht, welche Ärzte in den Urlaubsländern Vertragsärzte der dortigen Sozialversicherung sind und welche nicht. "Deshalb", so Fraunbaum, "sollte in jedem Hotel eine Liste der Kassenärzte und der öffentlichen Spitäler aufliegen." Die österreichischen Reiseveranstalter könnten das durchaus von ihren Partnerhotels verlangen und darauf in den Reiseunterlagen hinweisen. "Vom Cocktailempfang bis zu Tagesausflügen und Elefantenritten, die Hotels bieten eine Vielzahl von Services für ihre Gäste an, da sollte ein Aushang mit den Adressen der KassenärztInnen nicht zu viel verlangt sein", sagt Fraunbaum.