Urlaubstipp: E-Card statt Bargeld

30.06.2009 20:30
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Ev
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ÄrztInnen mit Kassenvertrag an Rezeption erfragen


(01.07.2009, Rheuma-Selbst-Hilfe at.com)


Hitzekoller in Griechenland, Quallenausschlag an der
Adria, Brechdurchfall in Spanien: Wer im Urlaub krank wird, sollte
nur ÄrztInnen mit Kassenvertrag konsultieren. Denn in diesem Fall
gilt die E-Card. Ansonsten kann es teuer für die kranken Reisenden
werden. "Besser, Sie erfragen gleich im Hotel, wo Sie Mediziner mit
Kassenvertrag finden. Gegen finanzielle Forderungen der Ärzteschaft
sollte in allen EU-Ländern die E-Card schützen", sagt
AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef Fraunbaum.

Die E-Card der Krankenkasse ist gleichzeitig die Europäische
Krankenversicherungskarte und gilt bei allen Vertragsärzten und
Vertragskrankenhäusern in den EU- und EWR-Ländern (z. B. Norwegen)
sowie in der Schweiz. Die österreichische E-Card gilt nicht bei
Privatordinationen und in privaten Krankenanstalten.

Urlaubskrankenscheine für Türkei, Kroatien, Bosnien, Serbien
und Montenegro


Für die Türkei und die Nachfolgestaaten von Jugoslawien ist ein
eigener Auslandsbetreuungsschein notwendig, der beim Dienstgeber
erhältlich ist.

Was man selbst bezahlen muss und was man in Österreich zurück
bekommt


PrivatärztInnen und Spitäler müssen vorerst selbst bezahlt werden.
Gegen Vorlage der Rechnung bekommt man von der Gebietskrankenkasse
den Betrag zurück, den man auch in Österreich bei Behandlung von
einem Wahlarzt, einer Wahlärztin, zurückbekommen würde. Der Betrag,
den man von der Krankenkasse erhält, kann allerdings erheblich vom
tatsächlich bezahlten abweichen.
Bei Reisen außerhalb der EU/EWR-Länder empfiehlt sich der Abschluss
einer Reiseversicherung, bei der vor allem auf den Deckungsschutz in
der Reisekrankenversicherung zu achten ist. InhaberInnen von
Kreditkarten haben unter bestimmten Voraussetzungen diesen Schutz
bereits inkludiert.

AKNÖ (Arbeiterkammer Niederösterreich): Liste von KassenärztInnen sollte in Rezeptionen aufliegen

Die Reisenden wissen nicht, welche Ärzte in den Urlaubsländern
Vertragsärzte der dortigen Sozialversicherung sind und welche nicht.
"Deshalb", so Fraunbaum, "sollte in jedem Hotel eine Liste der
Kassenärzte und der öffentlichen Spitäler aufliegen." Die
österreichischen Reiseveranstalter könnten das durchaus von ihren
Partnerhotels verlangen und darauf in den Reiseunterlagen hinweisen.
"Vom Cocktailempfang bis zu Tagesausflügen und Elefantenritten, die
Hotels bieten eine Vielzahl von Services für ihre Gäste an, da sollte
ein Aushang mit den Adressen der KassenärztInnen nicht zu viel
verlangt sein", sagt Fraunbaum.

Rückfragehinweis:
AKNÖ Sozialrecht
Mag. Josef Fraunbaum
Tel.: (01) 58883-1418
mailto:presse@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at


Quelle:
OTS0047 2009-07-01/09:17


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