Der Bundesverband der PhysiotherapeutInnen (Physio Austria) und der Österreichische Hausärzteverband schlagen Alarm: Es häufen sich die Fälle, in denen Kindern wie geriatrischen PatientInnen notwendige und ärztlich verordnete Therapien von den Krankenkassen verweigert werden.
Als Begründung für die Ablehnungen wird oft angeführt, dass keine wesentliche Besserung oder Heilung durch die Therapie zu erwarten sei. "Das ist nicht nur eine zynische Haltung gegenüber den Versicherten", kritisiert Physio Austria-Präsidentin Silvia Mériaux-Kratochvila, "sondern widerspricht auch den geltenden gesetzlichen Grundlagen. PatientInnen haben auch ein Recht auf medizinische/therapeutische Betreuung, wenn diese auf Erhaltung des Gesundheitszustandes bzw. Vermeidung von Verschlechterungen abzielt."
Dieses Anrecht ist sowohl im Allg. Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert wie auch durch den Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. (ASVG §120 Abs1 Z1;ASVG § 133Abs.2; u.a. OGH10ObS224/02t 10ObS51/96 Rechtssatz: Eine notwendige Krankenbehandlung und damit eine Krankheit in sozialversicherungsrechtlichem Sinn ist auch dann anzunehmen, wenn die Behandlung geeignet erscheint, eine Verschlechterung des Zustandsbildes hintanzuhalten (so schon 10 ObS 269/88 = SSV-NF 2/115 = SZ 61/226;).
Mériaux-Kratochvila schätzt, dass allein im Bereich der Physiotherapie in den vergangenen zwölf Monaten Tausende bis Zehntausende Therapien auf diese Weise verhindert wurden, wobei die Bewilligungs- bzw. Verweigerungspraxis von Krankenkasse zu Krankenkasse höchst unterschiedlich ist. Vor allem die Gebietskrankenkassen üben sich in einem reflexartigen 'Nein' zu Therapieverordnungen.
Eine abgeschwächte und subtile Form der restriktiven Vorgangsweise der Krankenkassen ist die der Therapiekürzungen: Verordnete Therapien werden zunächst in halbem Ausmaß bewilligt, Folgetherapien abgelehnt.
In beiden Fällen - Therapieverweigerungen wie -kürzungen - zeigt sich in der Praxis, dass jene PatientInnen, die mit Hartnäckigkeit und Geduld ablehnende Bescheide bekämpfen, zumeist doch die ursprünglich verordnete Therapie in vollem Ausmaß erhalten.
Auf der Strecke bleiben jene, die aufgrund physischer, psychischer und/oder sozialer Lebensumstände nicht in der Lage sind, einen Kampf mit der Bürokratie der Krankenkassen aufzunehmen. - Das sind vor allem Kinder und geriatrische PatientInnen.
"Insgesamt ist dieser Zustand nicht nur rechtlich mehr als fragwürdig", resümiert Physio Austria-Präsidentin Mériaux-Kratochvila, "sondern auch eines Gesundheitssystems unwürdig, das gerne als 'eines der besten der Welt' bezeichnet wird".
Dass sich einige Krankenkassen den gesetzlichen Bestimmungen und entsprechenden Urteilen zum Trotz weiterhin eifrig in Therapieverweigerungen üben, ist auch für Dr. Rolf Jens, Vizepräsident des ÖHV und Obmann der Sektion Ärzte für Allgemeinmedizin in der Ärztekammer Wien, ebenso ärgerlich wie unverständlich. "Achtzig Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt. Eine kontinuierliche therapeutische Betreuung und Anleitung der Angehörigen ermöglicht es, körperliche Grundfunktionen der PatientInnen so zu erhalten, dass dies weiterhin möglich ist." Werden die Therapien verwehrt, verschlechtert sich der Zustand der PatientInnen meist schnell so markant, dass ihre Lebensqualität durch den Verlust an Selbstständigkeit drastisch sinkt und in der Folge eine häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.
Was bei den HausärztInnen zusätzlich für Missstimmung sorgt, ist, dass mit den Therapieverweigerungen de facto ihre Diagnosen und Behandlungspläne regelmäßig von Beamten "overruled" werden, die in den meisten Fällen die betroffenen PatientInnen nicht einmal durch ein Guckloch gesehen haben. "Der Österreichische Hausärzteverband sieht darin eine massive Ignoranz gegenüber der Kompetenz der Ärzteschaft", so Jens.
Beide Berufsverbände haben nun in einem Schreiben den Gesundheitsminister, sowie die Gesundheitslandesräte und Patientenanwälte aufgefordert, die Patientenrechte entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zu wahren.
PatientInnen, denen verordnete Therapien verweigert werden, raten ÖHV und Physio Austria folgende Vorgangsweise:
1. Anforderung einer schriftlichen Ablehnung der Therapie von der 1. jeweiligen Krankenkasse 2. Berufung gegen den Bescheid bei der Krankenkasse, sowie 2. Mitteilung (Kopie der Berufung) an den Gesundheitslandesrat und 2. die Patientenanwaltschaft, damit auch diese tätig werden kann.