THERAPIEEMPFEHLUNGEN DER ARZNEIMITTELKOMMSSION DER DEUTSCHEN ÄRTZESCHAFT
Evidenz in der Medizin
Die Wirksamkeit eines Arzneimittels bzw. einer therapeutischen Maßnahme kann nur dann als nachgewiesen gelten, wenn hierzu Belege, das heißt eine ausreichende „Evidenz“, aus validen klinischen Prüfungen vorliegen. In der Wertigkeit haben Nachweise zum Erreichen bedeutender therapeutischer Ziele wie Reduktion von Morbidität und Mortalität Vorrang vor Nachweisen der Beeinflussung von Surrogatparametern wie z. B. Senkung von Blutdruck, HbA1c oder LDLCholesterin. Der Wirksamkeitsnachweis sollte wichtigste Grundlage für eine therapeutische Entscheidung sein. Die Indikationsstellung zur Therapie muss ebenso unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie erwünschte Zusatzwirkungen berücksichtigen, für die allerdings oft eine vergleichbare Evidenz nicht vorliegt.
Die Therapieempfehlungen versuchen, insbesondere mit den „Kategorien zur Evidenz“ transparent zu machen, für welchen Wirkstoff und für welche Indikation eine Wirksamkeit belegt ist. Ergebnisse klinischer Studien können aber nur eine Grundlage der ärztlichen Therapieentscheidung sein, da eine Vielzahl individueller Gegebenheiten des einzelnen Patienten berücksichtigt werden muss und Unterschiede zwischen Studien- und Versorgungsrealität die Regel sind. Hinzu kommt, dass es nicht für alle therapeutischen Maßnahmen Belege zur Wirksamkeit gibt bzw. geben kann. Auch für diese Situation finden sich in den Therapieempfehlungen Hinweise. Letztlich ist der Arzt hier gefordert, auf der Basis bislang vorliegender Kenntnisse und Erfahrungen den Patienten auf bestmögliche Weise zu beraten und zu begleiten.
Aus dem Inhalt:
GRUNDLAGEN Vorbemerkungen zur Pathologie und Pathophysiologie Definition und Klassifikation Diagnostik
THERAPIE Indikationsstellung zur Therapie Therapieziel Nichtmedikamentöse Therapie Pharmakotherapie Weiterführende therapeutische Verfahren Besondere Patienten gruppen oder Erkrankungsformen
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
ANHANG Kurzgefasster Leitlinien-Report zur Methodik