Krankenkasse

Umfrage: Welche Krankenkasse seid Ihr??
AOK? - 0 Stimmen0%
 
DAK? - 3 Stimmen30.00%
 
TKK? - 1 Stimmen10.00%
 
BKK? - 4 Stimmen40.00%
 
Andere? - 2 Stimmen20.00%
 
11 Mitglieder haben an der Abstimmung teilgenommen.
Die Umfrage ist beendet.
01.04.2009 19:00
#1
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Profi

Da ich ja ab 1. Mai Steuer-Krankenkassen- und Sozialpflichtig schaffe, fällt bei mir die Familienversicherung bei der AOK weg und ich werde alleine versichert.

Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Krankenkasse, die auch einiges für chronisch Kranke anbietet, bzw. welche Kasse bietet mehr fürs Geld.

Deshalb würde ich mich freuen, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet. Das chronisch Krank bezieht sich auf die rheumatischen Beschwerden (Diagnose hab ich ja noch keine) und die Schilddrüse .

Und dann interessiert mich noch, ob bei der Zuzahlung von 1% das Gehalt des Gatten auch mit angerechnet wird, und ob ich die Kinder besser zu mir nehme, da sie ja jetzt auch mit 12 Zuzahlungspflichtig sind.

Über Eure Erfahrungen und Tipps würde ich mich sehr freuen.

Frauen sind die besseren Menschen!
(Dalai Lama)

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Meine Krankenvita

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01.04.2009 22:11
avatar  Kadde
#2
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Mitglied

Hi,
ich bin bei der HKK. Kann ich nicht weiter empfehlen.

Ich hoffe du bekommst noch gute Tipps!

Kadde.


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01.04.2009 22:55
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#3
Gast
( gelöscht )

Befreiung von Zuzahlungen nach § 62 SGB 5 (5. Sozialgesetzbuch)

Befreiung von Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
Die während eines Kalenderjahres entstehenden Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, Verband- und Heilmitteln (nicht Aufwendungen über Festbeträge hinaus) sowie zu den sonstigen gesetzlichen Zuzahlungen (z.B. Praxisgebühr) werden erstattet, soweit sie diese Belastungsgrenze übersteigen.

Selbstgekaufte nicht verschreibungspflichtige und privatärztlich verordnete Arzneimittel können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 v.H. der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung verringert sich die Belastungsgrenze auf 1 % der Bruttoeinnahmen.

Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden sowohl die Zuzahlungen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen als auch ihre Bruttoeinnahmen zusammengerechnet.

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Hier unter diesem link kannst du mal vorab berechnen wie hoch eure Belastungsgrenze ist.
Natürlich kann das nur ein Anhaltspunkt sein und ersetzt nicht ein Beratungsgespräch bei deiner KK.

http://www.ip-iscwest.de/kunden/1400/2/

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Welche KK für Dich die richtige ist .... dazu weiß ich keine Antwort.

Hoffe aber das ich Dir etwas weiterhelfen konnte.

LG
Uwe


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02.04.2009 00:56
#4
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Profi

In Antwort auf:
Selbstgekaufte nicht verschreibungspflichtige und privatärztlich verordnete Arzneimittel können leider nicht berücksichtigt werden.



Danke dir Uwe,
aber wie ist das mit Zahnersatz. Göga hat ja im Februar oben alle Zähne gezogen bekommen, jetzt hat er noch ein Provisorium und ab Mai kommen die eigentlichen Zähne. Und bei beiden müssen wir ja kräftig zuzahlen. Wird das dann auch mit angerechnet?

Und unser Großer (13) bekommt diesen Monat seine erste Zahnspange. Können wir die Zuzahlung auch geltend machen?

So alles in allem sind wir dann glaub ich schon drüber.

@Kadde,

danke dir für deinen Tipp.

Frauen sind die besseren Menschen!
(Dalai Lama)

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Meine Krankenvita

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02.04.2009 01:09
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#5
Gast
( gelöscht )

moin Andrea

soweit ich weiß wird der eigenanteil bei zahnersatz nichtmit eingerechnet .
ich hänge dir mal einen ermittlungsbogen an .

LG
Uwe


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02.04.2009 04:23
#6
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Profi

Dankeschön

Also wenn Zahnersatz rausfällt, sind wir doch noch nicht drüber. Eher bin ich bankrott, bevor man die Belastungsgrenze erreicht. Das ist ja wohl dann Sinn der Sache.

Frauen sind die besseren Menschen!
(Dalai Lama)

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Meine Krankenvita

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04.04.2009 12:05
#7
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Stammgast

hallo mimi

mein sohn hatte auch ne zahnspange - und wir mussten kräftig zuzahlen -
nur - als die behandlung abgeschlossen war konnte ich die zuzahlungen bei der krankenkasse einreichen und bekam sie zurückerstattet, weil die behandlung erfolgreich beendet wurde.
also - alle quittungen gut aufheben -
ich denke, dass dies alle krankenkassen so handhaben, damit man auch die behandlung auch durchhält

zu den zuzahlungen allgemein kann ich nur sagen, dass das gesamte familieneinkommen genommen wird und davon 1 % (für chronisch kranke ) als zuzahlung geleistet werden muss

wenn man P mal daumen denkt, dass man die summe erreicht hat, kann man bei der krankenkasse ne freistellung beantragen - dann wird geprüft und wenn man glück hat - zugeteilt - aus erfahrung weiß ich, dass die zuzahlungen bei zahnersatz NICHT dazugerechnet werden

ich rate dir , schau dir die "sonderleistungen" genau an - da gibts unterschiede -
am beitragssatz ist ja nix mehr zu machen :)

ich denke, du findest schon die richtige für dich

lg

sieglinde

PS: ich bin bei der knappschaftskrankenkasse versichert



(alias siggi)
___________________________________________
passend erkannt :)......
"An Rheumatismen und an wahre Liebe glaubt man erst, wenn man davon befallen wird."
von....Marie von Ebner-Eschenbach


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