Bewilligungspflicht für die klinisch-psychologische Diagnostik ausgesetzt

25.03.2009 01:44
avatar  Eveline
#1
Ev
Administrator


Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik ab 1. April einfacher


(25.03.2009, Rheuma-Selbst-Hilfe.at.com)


Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen
freut sich, dass es in den Verhandlungen mit dem Hauptverband
Österreichischer Sozialversicherungsträger gelungen ist, die
Chefarztpflicht für die Zuweisung zur klinisch-psychologischen
Diagnostik mit 1. April 2009 auszusetzen.

Für Mag. Ulla Konrad, Präsidentin des PsychologInnenverbandes, ist
das ein weiterer Schritt hin zu einer Verbesserung psychologischer
Gesundheitsdienstleistungen und ein Beweis für die gute
Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.

"Wir hoffen, dass in einem nächsten Schritt auch die
klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung übernommen
wird", so Konrad. Diesbezüglich gibt es auch Gespräche mit dem
Bundesministerium für Gesundheit.

Klinisch-psychologische Diagnostik wird seit 1995 von den
Krankenkassen bezahlt. Patienten können mit einer ärztlichen
Überweisung eine psychologische Untersuchung bei in freier Praxis
tätigen Vertragspsychologen für klinisch-psychologische Diagnostik in
Anspruch nehmen.

Direkt überweisen konnten bis dato Fachärzte für Innere Medizin,
für Neurologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde. Bei Überweisungen
von Fachärzten anderer Fachrichtungen wie z.B. Praktischen Ärzten,
Wahlärzten und Psychotherapeuten war eine chefärztliche Genehmigung
notwendig. Diese entfällt nun mit 1. April 2009; Ende des Jahres
wird der Entfall evaluiert.

Bei welchen Fragen hilft klinisch-psychologische Diagnostik?

Dr. Klaus Gruber, Vertreter der VertragspsychologInnen: "Durch
Gespräche und den Einsatz wissenschaftlicher psychologischer
Testverfahren können z.B.

- bei Kindern krankheitswertige Entwicklungsverzögerungen und Gründe
für Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden. Beispiel: Was ist
der Grund dafür, dass mein Kind einen plötzlichen Leistungsabfall in
der Schule und Schlafstörungen hat.

- die Auswirkungen körperlicher Erkrankungen auf die
Leistungsfähigkeit und auf die Stimmungslage diagnostiziert werden.
Beispiel: Ich hatte einen Herzinfarkt und habe große Angst vor einem
neuerlichen Infarkt. Wie kann ich damit umgehen?

- Ursachen von psychischen Störungen, von Ängsten und depressiven
Verstimmungen abgeklärt werden. Beispiel: Ich ziehe mich immer mehr
aus meinem sozialen Umfeld zurück und habe keine Kraft mehr etwas zu
tun. Habe ich eine Depression?

- die Art einer psychischen Erkrankung und das Ausmaß der
Beeinträchtigung genauer festgestellt werden. Beispiel: Mein Mann
hatte einen Schlaganfall und kann sich seit dem schwer konzentrieren.
Was kann er tun um seine Konzentrationsfähigkeit zu verbessern?

"Im Anschluss an die Diagnostik werden in einer ausführlichen
Befundbesprechung wichtige Informationen für die weitere
Vorgangsweise und Hinweise für eine effizientere ärztliche oder
psychologische oder psychotherapeutische Behandlung geklärt." so
Gruber abschließend.

In Österreich stehen dzt. ca. 90 VertragspsychologInnen für
klinisch-psychologische Diagnostik zur Verfügung. Diese können Sie
bei der Help-Line des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen
unter Tel: 01 / 407 91 92 in Erfahrung bringen.

Quelle:

OTS0120 2009-03-25/11:10



 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!