Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik ab 1. April einfacher
(25.03.2009, Rheuma-Selbst-Hilfe.at.com)
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen freut sich, dass es in den Verhandlungen mit dem Hauptverband Österreichischer Sozialversicherungsträger gelungen ist, die Chefarztpflicht für die Zuweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik mit 1. April 2009 auszusetzen.
Für Mag. Ulla Konrad, Präsidentin des PsychologInnenverbandes, ist das ein weiterer Schritt hin zu einer Verbesserung psychologischer Gesundheitsdienstleistungen und ein Beweis für die gute Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger.
"Wir hoffen, dass in einem nächsten Schritt auch die klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung übernommen wird", so Konrad. Diesbezüglich gibt es auch Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit.
Klinisch-psychologische Diagnostik wird seit 1995 von den Krankenkassen bezahlt. Patienten können mit einer ärztlichen Überweisung eine psychologische Untersuchung bei in freier Praxis tätigen Vertragspsychologen für klinisch-psychologische Diagnostik in Anspruch nehmen.
Direkt überweisen konnten bis dato Fachärzte für Innere Medizin, für Neurologie, Psychiatrie und Kinderheilkunde. Bei Überweisungen von Fachärzten anderer Fachrichtungen wie z.B. Praktischen Ärzten, Wahlärzten und Psychotherapeuten war eine chefärztliche Genehmigung notwendig. Diese entfällt nun mit 1. April 2009; Ende des Jahres wird der Entfall evaluiert.
Bei welchen Fragen hilft klinisch-psychologische Diagnostik?
Dr. Klaus Gruber, Vertreter der VertragspsychologInnen: "Durch Gespräche und den Einsatz wissenschaftlicher psychologischer Testverfahren können z.B.
- bei Kindern krankheitswertige Entwicklungsverzögerungen und Gründe für Verhaltensauffälligkeiten festgestellt werden. Beispiel: Was ist der Grund dafür, dass mein Kind einen plötzlichen Leistungsabfall in der Schule und Schlafstörungen hat.
- die Auswirkungen körperlicher Erkrankungen auf die Leistungsfähigkeit und auf die Stimmungslage diagnostiziert werden. Beispiel: Ich hatte einen Herzinfarkt und habe große Angst vor einem neuerlichen Infarkt. Wie kann ich damit umgehen?
- Ursachen von psychischen Störungen, von Ängsten und depressiven Verstimmungen abgeklärt werden. Beispiel: Ich ziehe mich immer mehr aus meinem sozialen Umfeld zurück und habe keine Kraft mehr etwas zu tun. Habe ich eine Depression?
- die Art einer psychischen Erkrankung und das Ausmaß der Beeinträchtigung genauer festgestellt werden. Beispiel: Mein Mann hatte einen Schlaganfall und kann sich seit dem schwer konzentrieren. Was kann er tun um seine Konzentrationsfähigkeit zu verbessern?
"Im Anschluss an die Diagnostik werden in einer ausführlichen Befundbesprechung wichtige Informationen für die weitere Vorgangsweise und Hinweise für eine effizientere ärztliche oder psychologische oder psychotherapeutische Behandlung geklärt." so Gruber abschließend.
In Österreich stehen dzt. ca. 90 VertragspsychologInnen für klinisch-psychologische Diagnostik zur Verfügung. Diese können Sie bei der Help-Line des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen unter Tel: 01 / 407 91 92 in Erfahrung bringen.