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Neue Hausordnung der Wiener Spitäler regelt Rechte und Pflichten
Ev
Ab sofort gilt in den Spitälern der Stadt Wien eine
neue Hausordnung. "Die neue Hausordnung setzt besonders stark auf
PatientInnenrechte. Rechte auf rücksichtsvolle Behandlung, auf
umfassende Information, auf Einsichtnahme in die Krankengeschichte
werden genauso betont wie jenes auf Vertraulichkeit oder das Recht,
sich zu beschweren.
(19.03.2009, Rheuma-Selbst-Hilfe.at.com)
Für uns ist wichtig, dass in den Spitälern der
Stadt Wien ein vernünftiger Umgang miteinander gepflogen wird - von
Seiten des Spitals genauso wie von Seiten der PatientInnen und von
ihren Angehörigen", betonte der Generaldirektor der Spitäler und
Pflegehäuser der Stadt Wien, Dr. Wilhelm Marhold, am Mittwoch. Damit
sich alle Menschen, die sich in den Wiener Spitälern aufhalten,
umfassend informiert fühlen können, gibt es erstmals ein Infoblatt,
das neben Deutsch auch in den Sprachen Bosnisch, Englisch, Kroatisch,
Serbisch und Türkisch verfasst ist - und darüber hinaus mittels
Piktogrammen die neue Hausordnung erklärt.
Regelung der Krankenbesuche.
Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Regelung der
Krankenbesuche. Krankenbesuche und der Aufenthalt in der
Krankenanstalt sollen nur während der festgesetzten Besuchszeiten
erfolgen. Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind in Ausnahmefällen
nach Vereinbarung mit der oder dem AbteilungsvorständIn oder der
diensthabenden ÄrztIn möglich. Wenn es der Gesundheitszustand unserer
PatientInnen erfordert oder sie es anregen, kann eine
Besuchsbeschränkung oder ein gänzliches Besuchsverbot ausgesprochen
werden. Es kann auch die Anzahl der BesucherInnen pro PatientIn
begrenzt werden. Verantwortlich für die Umsetzung ist jeweils das
diensthabende Personal und die Krankenhausleitung.
Die Hausordnung gilt für alle Menschen, die sich in den
Spitälern der Stadt Wien aufhalten. Von BesucherInnen wird eine
besondere Rücksichtnahme gegenüber den PatientInnen erwartet.
Die neue Hausordnung und das Infoblatt sind demnächst auf der
Homepage des Wiener Krankenanstaltenverbundes
http://www.wienkav.at
abrufbar.
Quelle:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
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