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Was ist das Urheberrecht? Urheberrechtverletzung
Ev
Urheberrecht besagt, dass der Urheber oder die Urheberin das alleinige Recht hat, sein oder ihr Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen. Bei Tauschbörsen und Websites sind vor allem zwei Rechte berührt: Einerseits wird das Werk meist anderen öffentlich zugänglich gemacht, andererseits wird es durch die lokale Abspeicherung von Kopien vervielfältigt.
Quelle:
http://www.help.gv.at/Content.Node/172/Seite.1720400.html
Fragen und Antworten zum Urheberrecht:
Darf ich Musikstücke von gekauften CDs als MP3-Datei am eigenen PC anlegen?
Ja. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, auf welchem Medium man seine Kopie zum privaten
Gebrauch aufzeichnen möchte.
Eine Kopie ist erlaubt, wenn sie zum persönlichen, privaten Gebrauch gemacht wird. Der private
Gebrauch schließt auch Haushaltsmitglieder ein. Der Verkauf von solchen Privatkopien
ist verboten. Vorsicht: Das „Recht“ auf Privatkopie ist eingeschränkt, da das Umgehen von
Kopierschutzvorrichtungen ebenfalls nicht erlaubt ist.
Darf ich legal erworbene Musikstücke in diversen Filesharing-Diensten
oder auf meiner Website zum Download freigeben?
Nein. Songs von anderen dürfen ohne deren Einverständnis nicht freigegeben werden, auch
wenn diese auf CD gekauft oder für den persönlichen, privaten Gebrauch kopiert wurden. Es
würde das „Zurverfügungstellungsrecht“ verletzen, das beim Kauf einer CD nicht miterworben
wird. Privatkopien dürfen generell nicht dazu verwendet werden ein Werk der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen, was mit der Freigabe im Internet jedenfalls erreicht wird.
DU HAST DAS RECHT ...
... auf eine Privatkopie bzw. auf eine Sicherungskopie, sofern kein Kopierschutz vorhanden
ist. Das Kopieren greift in das Vervielfältigungsrecht ein und ist deshalb eigentlich nur mit
vorheriger Zustimmung der Rechteinhaber erlaubt. Musik und Filme dürfen aber zum persönlichen,
privaten Gebrauch kopiert werden. Beispiele: CD abspielen im Auto oder am eigenen
PC, für die private Nutzung am eigenen MP3-Player, DVD-Player etc. Der private Gebrauch
schließt auch Haushaltsmitglieder mit ein. Dabei muss als Vorlage nicht immer ein eigenes
Werkstück verwendet werden. Man darf zum Beispiel Fernseh- oder Radiosendungen zu privaten
Zwecken aufnehmen oder sich für den privaten Gebrauch Kopien von ausgeliehenen
CDs und Videos machen. Der Verkauf von solchen Privatkopien ist verboten.
Das „Ins-Internet-Stellen“ von urheberrechtlich geschützten Musikstücken ohne Zustimmung
der Rechteinhaber verstößt ebenfalls gegen das Vervielfältigungsrecht, denn diese Vervielfältigung
erfolgt nicht zum privaten Gebrauch, sondern dazu, die Musikstücke der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Ein über die Homepage oder auch über sog. „Internet-Tauschbörsen“
abrufbares Musikstück wird außerdem online „abrufbar gehalten“. Dadurch wird ein weiteres
Recht verletzt, nämlich das mit 1. Juli 2003 eingeführte „Zurverfügungstellungsrecht“.
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