Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

06.03.2009 01:09
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#1
Gast
( gelöscht )

Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gemäß § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX

Vielleicht von Interesse bei GdB von unter 50 %

LG
Uwe


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