Frage zu neuer Einstufung der Schwerbehinderung und Wertmarke

22.02.2009 01:06
#1
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Stammgast

Hallo ihr Lieben, ich stelle meine Frage hier noch einmal. Im Konkurrenzforum hat sich leider niemand gemeldet der mir eine Antwort geben könnte. ich muss gestehen ich habe das mit der Schwerbehinderung und der Wertmarke noch nicht verstanden.

Ich habe gestern eine neue Bestätigung der Schwerbehinderung erhalten, es sind jetzt 70 Prozent und G. Unbefristet.

Wenn ich eine Wertmarke kaufe dann kann ich im Nahverkehr unentgeltlich fahren, das hab e ich begriffen Aber was ist wenn ich den Nahverkehrsbereich verlasse. Bei uns beträgt der Nahverkehr 50 Kilometer. Und wenn ich nun meinet wegen mit dem Zug nach Dresden fahre zu meinem FA in der Uniklinik. Wie läuft das dannab?

guck hier

"Das Leben ist eine Brücke. Du kannst sie überschreiten, aber baue keine Häuser auf ihr."


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22.02.2009 01:13 (zuletzt bearbeitet: 22.02.2009 01:14)
avatar  marie
#2
ma
Stammgast
hallo mupfeline,

um ganz sicher zu gehen würde ich einfach bei eurem am ort ansässigen verkehrsbetrieb telefonisch nachfragen, die müssen das wissen, bzw direkt bei der deutschen bahn nachfragen, wenn du längere strecken benutzen willst. dann bist du auf der sicheren seite. ich würde vermuten, dass du am schalter einfach für die strecke, die nicht mit deiner wertmarke abgedeckt ist, zuzahlst. selber hab ich keine erfahrung.

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22.02.2009 04:03
#3
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Stammgast

Danke Marie, ich habe schon bei der Bahn angerufen und mich informiert. Leider
ist es wie mit den Ärzten und den Diagnosen. 3 Ärzte und 5 Diagnosen :(

LG Mupfeline

guck hier

"Das Leben ist eine Brücke. Du kannst sie überschreiten, aber baue keine Häuser auf ihr."


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25.02.2009 09:02
#4
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Stammgast

Der letzte Stand von heute ist dass man mit dem öffentlichen Personenverkehr fahren
kann wenn es zweite Klasse ist und ein Verkehrsverbund.

Ich bleib am Ball :)

Mupfeline

guck hier

"Das Leben ist eine Brücke. Du kannst sie überschreiten, aber baue keine Häuser auf ihr."


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25.02.2009 09:08 (zuletzt bearbeitet: 25.02.2009 09:09)
avatar  marie
#5
ma
Stammgast
dann müsste für dich mit ausweis auch gelten,
dass du 1. klasse fahren kannst, wenn eine verspätung vorliegt.
kommt bei der bahn ja häufiger vor ;-)
müsste das nochmal genauer eruieren...

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02.09.2009 07:06
#6
ma
0-Poster

Guten Tag, ich bin hier neu ;)

ich habe bis 2007 mit meiner Wertmarke (100% schwerbehindert) und Regiokarte (im Wert von 44€ monatl) in 1. Klasse
(tägliche 30km Pendelfahrt) im Raum Freiburgs benutzt. Grund: Morgens um 7 Uhr ist im 2. Klasse oft sehr voll. Da kann ich nicht lange stehen. die Behindertenplatz ist oft besetzt!

DB hat beschlossen (habe die Schreiben von DB noch),
dass die Übergang wegen 1 mal Regiokarte 44€ und 1 Schwerbehindertenmarke ins 1. Klasse
abgeschafft ist.
Von da an sollte ich 2 doppelte Regiokarten (88€) haben, wenn ich 1. Klasse weiterfahren möchte!
Oder: In 2. Klasse kann ich mit meiner übliche Schwerbehindertenmarke (60€ im Jahr) entgeltlich benutzen!

Das ist ärgerlich, warum ich nicht 1 Regiokarte draufzahlen darf? Die Restbetrag wird laut SBG IX der DB wie auch immer staatlich finanziert!

Was kann ich dagegen tun? Ich fühle mich von DB diskriminiert!
Ich freue mich riesig, wenn ich von Euere Tips bekäme!

Viele Grüsse Matthias


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02.09.2009 07:24
avatar  Eveline
#7
Ev
Administrator

hallo matthias,

und lich im forum!

zu deinen fragen werden dir sicher unsere user aus deutschland bald antworten.

fühle dich wohl bei uns!


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02.09.2009 07:31
#8
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Stammgast

Liebe Evi, bin Userin aus D :) aber kann die Frage leider nicht beantworten.

Sorry

Mupfeline

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"Das Leben ist eine Brücke. Du kannst sie überschreiten, aber baue keine Häuser auf ihr."


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02.09.2009 08:20
avatar  ( gelöscht )
#9
Gast
( gelöscht )

moin moin Matthias

und erstmal herzlich willkommen bei uns.
vielleicht magst du dich auch noch etwas näher vorstellen.


zu deiner frage.
deine bisherige fahrkarte , das scheint dann wohl ein bonus der bahn gewesen zu sein, den sie jetzt zurückgezogen haben.
leider weiß ich nicht warum.
vielleicht fragst du mal bei deinem integrationsamt nach , die haben vielleicht mehr infos dazu und vielleicht kennen sie auch noch eine möglichkeit dir zu helfen.
andere möglichkeit ... so von gewerkschafter zu gewerkschafter .... schreib den 3 DB gewerkschaften mal einen brief. antworten werden sie sicherlich.

sorry , mehr fällt mir dazu ach nicht ein.

falls du neues dazu weißt , bitte halte uns auf dem laufenden.

LG
Uwe


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