Eintragung Behidertenpass

21.12.2008 22:43
avatar  homer
#1
ho
Mitglied

Hallo!

Ich habe ca. vor einer Woche einen Behindertenpass 50% bekommen und gelesen dass man dort auch einen Parkausweis beantragen kann .Meine Frage wäre wird man da wieder Untersucht oder reicht es wenn man die Befunde einsendet?Wie stark muss man Gehbehindert sein .Ich habe Schmerzen im rechten Knie,beide Hüften und Ferse links die beschwerden bessern sich zwar wenn ich länger laufe aber es ist manchmal schon mühsam wenn ich aus dem Auto aussteige und dann noch lange gehen muss .Auch habe ich gehört dass mit diesen Parkausweis in Kurzpakzonen ohne Bezahlung und ohne Zeitbeschränkung geparkt werden darf,ist dass so Richtig? Würde in Wien nicht schlecht sein bei Div. Artztbesuchen da hab ich manchmal Echt Probleme mit dem Anfahrtsweg bzw. Gehstrecke. Weiss wer bescheid?

Tippfehler sowie Rechtschreibfehler dienen zur allgemeinen Belustigung

Gib jedem Tag die Chance, der schönste Deines Lebens zu werden! (Mark Twain)

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21.12.2008 23:03
avatar  nido ( gelöscht )
#2
ni
nido ( gelöscht )

Hallo Homer,

den Parkausweis musst du bei der BH beantragen bzw. da du im Bezirk WN wohnst, beim Magistrat (bin mir jetzt aber nicht ganz sicher - musst halt nachfragen) - schick all deine Befunde hin.

Ich wurde dann verständigt und es folgte eine Untersuchung.

Es ist schwer zu sagen, wie eingeschränkt gehfähig du sein musst um den Parkausweis zu bekommen. Wie du sicher weißt - einfach so schenken tut dir keiner was .


In Antwort auf:
Auch habe ich gehört dass mit diesen Parkausweis in Kurzpakzonen ohne Bezahlung und ohne Zeitbeschränkung geparkt werden darf,ist dass so Richtig?


Ja das stimmt teilweise - d.h. wenn du selber mit dem Auto fährst. In Wien gilt das auch als Beifahrer.

Näheres kannst du in dem Link ab S. 15 nachlesen


http://www.oeamtc.at/netautor/download/d...nbroschuere.pdf

Lg


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21.12.2008 23:17
avatar  Eveline
#3
Ev
Administrator

hallo homer,

der ausweis, den du meinst, nennt sich:

Ausweis für gehbehinderte Personen gemäß § 29b StVO 1960

hier wird untersucht, ob du eine gehstrecke bis zu 300m ohne beschwerden bewältigen kannst ....

ich habe diesen ausweis nicht bekommen. die ärztin meinte zwar, dass ich in schubsituationen sicher eingeschränkt beim gehen bin, aber nicht immer....

wünsche dir viel glück!


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22.12.2008 00:20
avatar  homer
#4
ho
Mitglied

HI!

Danke für die Infos Probieren werd ich es.Kost ja nix

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