Das Bundesministerium für Gesundheit, Jugend und Familie handelt in der Causa "Spice" und setzt in einem ersten Schritt eine unmittelbare Maßnahme nach § 78 AMG (Arzneimittelgesetz), um den Handel mit bzw. das Inverkehrbringen von Spice bzw. dessen Wirkstoffe wie JHW-018 sofort zu stoppen. Basierend auf einem Gutachten ist das Risiko des Wirkstoffes als hoch einzustufen, wenngleich noch nicht völlig absehbar. In einem weiteren Schritt wird binnen 14 Tagen eine konkrete Verordnung nach § 5 des AMG ausgearbeitet werden.
Spice beeinflußt den Körper und Seele
Bei den in Österreich in Verkehr befindlichen Räuchermischungen zum "Beduften von Räumen", die aus Kräutermischungen bestehen und mit wechselnden Bezeichnungen wie etwa "Spice Silver", "Spice Gold", "Spice Diamond", "Spice Arctic Synergy", angeboten werden, handelt es sich nach § 1 Abs. 1 Z 5 AMG um Arzneimittel, weil darin Wirkstoffe enthalten sind, die nach der allgemeinen Auffassung dazu dienen, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.
Im Hinblick auf das Gefährdungspotential wird das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen mit dieser Sofortmaßnahme angewiesen, durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, ein weiteres Inverkehrbringen dieser Waren zu unterbinden.