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Details zur Pensions-Einmalzahlung stehen fest
Details zur Pensions-Einmalzahlung stehen fest
In der gestrigen Nationalratssitzung wurden die Details der vereinbarten
Einmalzahlungen bei den Pensionen beschlossen.
"Die Frage, wie man die vom Finanzminister zur Verfügung
gestellten 35 Millionen auf die mehr als 1,4 Millionen Pensionisten
mit Pensionen unter 1.300 Euro brutto aufteilt, wurde gestern - so
wie in den Verhandlungen vereinbart - gerecht gelöst", erklärt Dr.
Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, der
gleich nach der Einigung auf die Pensionsanpassung 2010 betont hatte,
die Vereinbarung sei "für niedrige Pensionen gerade erträglich, für
größere bescheiden."
"Durch die Einmalzahlung wird Beziehern kleiner und mittlerer
Pensionen ziemlich genau die Senioren-Teuerung (PIPH) abgegolten. Das
Geld wird gemeinsam mit der Dezember-Pension überwiesen und ist vom
Krankenversicherungsbeitrag befreit", so Khol weiter.
"Sofort nach den Pensionsverhandlungen wurden einige Tabellen in
Umlauf gebracht. Damals lag jedoch noch gar keine Ausgestaltung der
Regelung vor. Es gilt daher nun, in den verbleibenden 20 Tagen die
Seniorinnen und Senioren korrekt zu informieren", so Khol
abschließend.
Die Regelung im Detail
Wer im Dezember 2009 eine Pension bezieht erhält, soferne sein
Gesamtpensionseinkommen (das ist die Summe sämtlicher
Pensionseinkünfte einer Person aus der gesetzlichen
Pensionsversicherung) unter 1.300,- Euro brutto liegt, mit der
Dezember-Pension eine Einmalzahlung.
Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 1.200,- Euro brutto
beträgt die Einmalzahlung 4,2 % der Bruttomonatspension (das sind 0,3
% des jährlichen Gesamtpensionseinkommens). Zwischen 1.200,- und
1.300 Euro brutto Monatspension verringert sich der Prozentsatz
linear abfallend von 4,2 % auf Null.
Die Einmalzahlung ist von den Krankenversicherungsbeiträgen
befreit, unterliegt jedoch der Lohnsteuer.
- Für alleinstehende Ausgleichszulagenempfänger (Pension 2009:
772,40. 2010: 783,99) bedeutet diese Regelung eine Einmalzahlung
von 32,44 Euro.
- Bezieher der Ausgleichszulage für Ehepaare (gemeinsame Pension
2009: 1.158,09. 2010: 1.175,45) erhalten 48,64 Euro.
- "Durchschnittspensionisten" (durchschnittliche Pension 2009: 938,-
Euro) erhalten 39,40 Euro.
- Die höchst mögliche Einmalzahlung beträgt 50,40 Euro für Bezieher
einer 1.200,- Euro-Pension - diese sind jedoch, ebenso wie das
Beispiel der Ehepaar-Ausgleichszulagenempfänger schon
lohnsteuerpflichtig.
- Ab 1.200,- sinkt die Einmalzahlung linear ab. Sie beträgt zB bei
1.250 Euro Pension 26,25. Ab 1.300,- Euro Pension gibt es keine
Einmalzahlung.
Quelle:
OTS0182 2009-12-11/12:33
http://rheuma-selbst-hilfe.at/rsh_forum/...D=1014#post1014
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