In der gestrigen Nationalratssitzung wurden die Details der vereinbarten Einmalzahlungen bei den Pensionen beschlossen.
"Die Frage, wie man die vom Finanzminister zur Verfügung gestellten 35 Millionen auf die mehr als 1,4 Millionen Pensionisten mit Pensionen unter 1.300 Euro brutto aufteilt, wurde gestern - so wie in den Verhandlungen vereinbart - gerecht gelöst", erklärt Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes, der gleich nach der Einigung auf die Pensionsanpassung 2010 betont hatte, die Vereinbarung sei "für niedrige Pensionen gerade erträglich, für größere bescheiden."
"Durch die Einmalzahlung wird Beziehern kleiner und mittlerer Pensionen ziemlich genau die Senioren-Teuerung (PIPH) abgegolten. Das Geld wird gemeinsam mit der Dezember-Pension überwiesen und ist vom Krankenversicherungsbeitrag befreit", so Khol weiter.
"Sofort nach den Pensionsverhandlungen wurden einige Tabellen in Umlauf gebracht. Damals lag jedoch noch gar keine Ausgestaltung der Regelung vor. Es gilt daher nun, in den verbleibenden 20 Tagen die Seniorinnen und Senioren korrekt zu informieren", so Khol abschließend.
Die Regelung im Detail
Wer im Dezember 2009 eine Pension bezieht erhält, soferne sein Gesamtpensionseinkommen (das ist die Summe sämtlicher Pensionseinkünfte einer Person aus der gesetzlichen Pensionsversicherung) unter 1.300,- Euro brutto liegt, mit der Dezember-Pension eine Einmalzahlung.
Bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 1.200,- Euro brutto beträgt die Einmalzahlung 4,2 % der Bruttomonatspension (das sind 0,3 % des jährlichen Gesamtpensionseinkommens). Zwischen 1.200,- und 1.300 Euro brutto Monatspension verringert sich der Prozentsatz linear abfallend von 4,2 % auf Null.
Die Einmalzahlung ist von den Krankenversicherungsbeiträgen befreit, unterliegt jedoch der Lohnsteuer.
- Für alleinstehende Ausgleichszulagenempfänger (Pension 2009: 772,40. 2010: 783,99) bedeutet diese Regelung eine Einmalzahlung von 32,44 Euro. - Bezieher der Ausgleichszulage für Ehepaare (gemeinsame Pension 2009: 1.158,09. 2010: 1.175,45) erhalten 48,64 Euro. - "Durchschnittspensionisten" (durchschnittliche Pension 2009: 938,- Euro) erhalten 39,40 Euro. - Die höchst mögliche Einmalzahlung beträgt 50,40 Euro für Bezieher einer 1.200,- Euro-Pension - diese sind jedoch, ebenso wie das Beispiel der Ehepaar-Ausgleichszulagenempfänger schon lohnsteuerpflichtig. - Ab 1.200,- sinkt die Einmalzahlung linear ab. Sie beträgt zB bei 1.250 Euro Pension 26,25. Ab 1.300,- Euro Pension gibt es keine Einmalzahlung.