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(AT) Bewilligungspflicht bei Medikamenten gegen Grippe aufgehoben
Bewilligungspflicht bei Medikamenten gegen Grippe aufgehoben
Hauptverband der Sozialversicherung reagiert rasch im Sinne der Ärzte
und Patienten
Auf die Bekanntgabe des Instituts für Virologie der
medizinischen Universität Wien, dass man "bereits vom Beginn einer
H1N1-Grippewelle" sprechen könne, hat der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger im Sinne einer
erleichterten Abwicklung der Medikamentenabgabe unverzüglich
reagiert. Wird vom Virologischen Institut eine Grippewelle
verlautbart, erhält damit nämlich die Krankenversicherung eine
Rechtsgrundlage, dass antivirale Mittel (z.B. Tamiflu), für die
ansonsten vom behandelnden Arzt eine chefärztliche Bewilligung
einzuholen ist, ohne eine solche verschrieben werden können. Die
Vorab-Bewilligung wird dann durch die Möglichkeit einer
nachträglichen Prüfung ersetzt.
"Somit ist jetzt sichergestellt, dass H1N1-Patientinnen und
-Patienten, ohne in der Arztordination auf die Bewilligungsantwort
der Krankenkasse warten zu müssen, unmittelbar ihr Rezept für das
antivirale Grippemittel erhalten", sagt Christoph Klein,
stellvertretender Generaldirektor des Hauptverbandes.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen,
sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und
eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen
Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte
Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird
beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als
Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt
aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw.
einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband
der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das
organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und
Pensionsversicherung Österreichs.
Quelle:
OTS0229 2009-11-10/13:41
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