Bewilligungspflicht bei Medikamenten gegen Grippe aufgehoben
Hauptverband der Sozialversicherung reagiert rasch im Sinne der Ärzte und Patienten
Auf die Bekanntgabe des Instituts für Virologie der medizinischen Universität Wien, dass man "bereits vom Beginn einer H1N1-Grippewelle" sprechen könne, hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger im Sinne einer erleichterten Abwicklung der Medikamentenabgabe unverzüglich reagiert. Wird vom Virologischen Institut eine Grippewelle verlautbart, erhält damit nämlich die Krankenversicherung eine Rechtsgrundlage, dass antivirale Mittel (z.B. Tamiflu), für die ansonsten vom behandelnden Arzt eine chefärztliche Bewilligung einzuholen ist, ohne eine solche verschrieben werden können. Die Vorab-Bewilligung wird dann durch die Möglichkeit einer nachträglichen Prüfung ersetzt.
"Somit ist jetzt sichergestellt, dass H1N1-Patientinnen und -Patienten, ohne in der Arztordination auf die Bewilligungsantwort der Krankenkasse warten zu müssen, unmittelbar ihr Rezept für das antivirale Grippemittel erhalten", sagt Christoph Klein, stellvertretender Generaldirektor des Hauptverbandes.
Die Sozialversicherung garantiert unabhängig von Alter, Einkommen, sozialer Herkunft und Bildung hochwertige Gesundheitsversorgung und eine sichere Pensionsvorsorge. Aktuell sind rund 8,2 Millionen Menschen anspruchsberechtigt (Versicherte und mitversicherte Angehörige). Der Behandlungsanspruch aus der Krankenversicherung wird beim Arzt durch das e-card-System angezeigt: Die e-card als Schlüsselkarte enthält keine medizinischen Daten, ermöglicht dem Arzt aber die Überprüfung des Versicherungsstatus eines Patienten bzw. einer Patientin und die Nutzung weiterer Services. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ist das organisatorische Dach über der solidarischen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Österreichs.