also ich hab 2 Stück und will mir noch eins stechen lassen . Du weißt das die Haut schlecht abheilen kann die Stelle kann sich entzünden ja. Hast du Probleme mit der Hautheilung? dauern Schnitte oder Wunden länger bis sie heilen ? Ich denke das beste ist immer den Rheumadoc fragen .
Liebe Grüße Lupus pilum mutat, non mentem
Die Welt ist eine Bühne, doch das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
ich persönlich habe keine erfahrung damit. könnte mir aber vorstellen, dass so etwas einen schub auslösen kann, da es ja einen reiz auf den körper ausübt ... sind zwar nur kleine stiche, aber trotzdem kleine wunden, und die farbe ist ja auch ein "fremdkörper".
falls du cortison nimmst, würde ich auf jeden fall abraten, da das infektionsrisiko erhöht ist .... so lange du noch keine richtige diagnose hast, würde ich ebenfalls abraten. falls es wirklich nur gicht sein sollte, sehe ich aber kein problem mit einem tattoo.
achte bitte drauf das der Tattooman sauber arbeitet d.h. Handschuhe , Desinfektionsmittel etc.pp. Benutze nach dem Stechen Bephanten Salbe immer schön auf das Tattoo schmieren , Duschen vorsichtig am besten dann abdecken, so ein Duschpflaster.
Bin neugierig was willst du denn stechen lassen und wo soll es hin ???
Liebe Grüße Lupus pilum mutat, non mentem
Die Welt ist eine Bühne, doch das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
In Antwort auf:§ 3. Das Piercen und Tätowieren dürfen nur vorgenommen werden, wenn kein Hinweis auf eine dem Piercen und Tätowieren entgegenstehende Kontraindikation vorliegt. Hinsichtlich möglicher Kontraindikationen, wie etwa Hämophilie, Diabetes, Hepatitiden, HIV, Hautkrankheiten, Ekzeme, Allergien, angeborene Immundefizienerkrankungen, andere Ursachen einer Immunsuppression, Autoimmunerkrankungen, Blutverdünnungstherapie, Geschlechtskrankheiten, fieberhafte Infekte, ist aufzuklären und hat eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärung seitens der zu piercenden oder tätowierenden Person bzw. erforderlichenfalls des Erziehungsberechtigten der Minderjährigen Person zu erfolgen.
In Antwort auf:§ 4. Die Einholung der schriftlichen Einwilligung gemäß § 2 Abs. 1, der schriftlichen Bestätigung gemäß § 2 Abs. 2 sowie eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung und die Chargennummern der verwendeten Farben und Stoffe sind zu dokumentieren und über einen Zeitraum von zehn Jahren verfügbar zu halten. Eine Ablichtung der genannten Dokumente ist dem Kunden auszufolgen.
wenn du die bestätigung ausfüllst, dann wirst du sicher nicht tätowiert werden ... die bestätigung ist bei uns in österreich gesetzlich vorgeschrieben...
Zitat von Eveline ... die bestätigung ist bei uns in österreich gesetzlich vorgeschrieben...
Ich hab bis jetzt noch keinen Tattoowierer hier in D einem so eine Bestätigung vorlegen sehen , also ich hab keine Ausgefüllt und würde ich auch nicht machen.
Liebe Grüße Lupus pilum mutat, non mentem
Die Welt ist eine Bühne, doch das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
bei uns sind die tätowierer per gesetz dazu verpflichtet, so eine einzufordern und sie auch noch 10 jahre lang aufzubewahren. glan ist österreicher....
@Wölfin: Der Tätowierer ist sauber und hat nen guten Namen in K. Hab auch Bekannte die sich dort stechen haben lassen. Haben auch das Zeichen von der WKO, Qualität und Sauberkeit. Denke das passt. Werd ma chinesische Zeichen machen lassen. Am rechten Unterarm innenseite: 2 Zeichen Für "freiheit" und 2 Zeichen für " Individualität.
yes.........
lg
@evi: danke für deinen Beitrag, aber von der hab ich noch nie was gehört.
bei uns sind die tätowierer per gesetz dazu verpflichtet, so eine einzufordern und sie auch noch 10 jahre lang aufzubewahren. glan ist österreicher....
Aha interessant, aber wie gesagt hier hab ich das noch nie gesehen und die Tattoowierer fragen auch nicht nach.´Meiner hat mich nur gefragt ob ich HIV hab oder irgendwas ansteckendes.
Ach so glan ist Östereicher na dann .......bin mal gespannt was er so erzählt obs geklappt hat oder nicht.
Liebe Grüße Lupus pilum mutat, non mentem
Die Welt ist eine Bühne, doch das Stück ist schlecht besetzt. (Oscar Wilde)
In Antwort auf:Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren, Fassung vom 04.09.2009 Langtitel Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik (Schönheitspflege)-Gewerbetreibende StF: BGBl. II Nr. 141/2003 Änderung