Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Verordnung und eines Rezeptes

27.08.2009 23:49
avatar  Musikus
#1
Mu
Mitglied

Hallo allerseits,

folgende Situation:

Ein Patient wird nach einer Medi-Einstellung entlassen. Er soll sich entweder selbst darum kümmern, dass eine Klinik an seinem Heimatort diese Infusion macht und nach einem Doc, der das verschreibt. Beides ist positiv geschehen. Nun will die Klinik aber statt eines Rezeptes eine Verordnung.

Was ist an einer Verordnung anders als bei einem Rezept?

Neugierige Grüße
Musikus


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28.08.2009 00:13
avatar  ( gelöscht )
#2
Gast
( gelöscht )

moin moin

http://de.wikipedia.org/wiki/Rezept_(Medizin)

der patient sollte doch einen ausführlichen therapiebericht bekommen haben. darin sollte stehen, warum und mit welchem erfolg. und natürlich die dosis.
manche medis werden ja auch in der apotheke "angerührt", und das natürlich nach verordnung des arztes.

LG
Uwe


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28.08.2009 00:24 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 00:25)
avatar  Musikus
#3
Mu
Mitglied

Aber wenn auf dem Rezept exakt drauf steht, was die Apotheke herausgeben (Wirkstoff und Lösungsmittel in Mengen usw) soll, dann ist doch nach meinem Verständnis das Rezept die Verordnung *grübel*

Egal, wie ich mich drehe oder wende: ein Rezept ist eine Verordnung oder sehe ich es falsch.

Was ich von Wikipedia nicht herauslese, ob es eine Extra-Verordnung für Apotheker gibt.....

Viele Grüße
Musikus


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28.08.2009 01:14 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 01:17)
avatar  Eveline
#4
Ev
Administrator

hallo musikus,

wenn mir eine infusionstherapie in einer tagesklinik verordent wird, geschieht das folgendermaßen:

ich bekomme ein rezept für die apotheke, wo die anzahl und der name der medis aufgelistet wird.

für die tagesklink bekomme ich eine verordnung, wo drauf steht, wieviele infusionen mit welchen medikamenten ich zu bekommen habe.
z.b. 10 x (medikamentenname) aufgelöst in 1000 ml NaCl
an 10 aneinader folgenden tagen.
bei manchen infusionen wird auch noch die tropfgeschwindikeit (wieviele tropfen/min) angegeben.

ich muss nur die verordneten medikamente mitbringen. die natriumchloridlösung und das infusionsbesteck stellt das krankenhaus.

ich kann mir vorstellen, dass der verordnungsschein für die tagesklinik gemeint ist ....


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28.08.2009 01:19
avatar  Musikus
#5
Mu
Mitglied

Liebe Eveline,

aus welchem Grund kann das Rezept dann nicht einfach kopiert in die dortige Patientenakte geheftet werden, das wäre wesentlich einfacher als das was die wollen.

Frage:
Wer gibt die Verordnung raus, auch der Arzt? Muss ja.... Ich werde das mal so weitergeben, mal schaun, was draus wird.

Habt Dank für Eure Hilfe... ich hatte wegen dieser Geschichte schon Mr. Google durchforstet - wie immer, aber eine richtige Antwort gab es dort auch nicht. Wat solls.

Liebe Grüße
Musikus


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28.08.2009 01:28 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 02:02)
avatar  Eveline
#6
Ev
Administrator

hallo musikus,

weil das 2 unterschiedliche verordnungsscheine sind mit verschiedenen verordnungen und leistungen. die apotheke braucht nicht wissen, wie oft in folge du das medikament infundiert bekommst, und in welcher geschwindigkeit und dosis. für sie zählt nur, welche medis durch die kk gedeckt sind.

das eine ist ein rezept für die apotheke.
das andere eine verordnungsschein für die tagesklinik. bei uns heißt dieser schein "überweisung".

die tagesklinik muss diese leistung ja auch mit der kk abrechnen können (die arztleistung, das NaCl und das infusionsbesteck und das belegte bett, betreuung durch weiteres personal usw.)

In Antwort auf:
Wer gibt die Verordnung raus, auch der Arzt?

ja klar, in meinem fall ist es der neurologe, der diese therapie einleitet.


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28.08.2009 01:49
avatar  Musikus
#7
Mu
Mitglied

Danke Dir für Deine nachvollziehbare Erklärung. Schmunzel, habe wieder was dazu gelernt.

Wünsche Euch ein schönes Wochenende, vor allem schmerzfrei.
LG Musikus


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