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Das Persönliche Budget, Paradigmenwechsel (DE)
In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine neue Form der Unterstützung, die bislang relativ unbekannt ist: Das Persönliche Budget.
Die deutsche Bundesbehindertenbeauftragte nennt dieses persönliche Budget einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe. Es handelt sich dabei nicht um eine zusätzliche Leistung, vielmehr könnten sich die betroffenen Menschen mit Behinderung bestehende Hilfen auszahlen lassen. Dieses Geld soll ihnen die Möglichkeit geben, selbst auszuwählen, wie sie wohnen, wo sie arbeiten möchten, wo sie ihre Ausbildung absolvieren, und wer sie bei einzelnen dieser Schritte begleitet.
Die Idee ist teilweise bereits bekannt, das Budget macht aus ZuwendungsempfängerInnen KundInnen, der Mensch mit Behinderung wird zum Käufer einer Unterstützungsleistung, mitunter sogar zum Arbeitgeber, womit sich die bisherige Angebotslogik umdrehe: Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich der existierenden „Fürsorgearchitektur“ aus Wohnheimen, Werkstätten und Pflegeeinrichtungen anpassen. Das neue Modell frage vielmehr, welche Hilfe der/die Einzelne brauche, um möglichst weitgehend an der Gesellschaft teilhaben zu können.
So bekommt die eine beispielhaft angeführte Familie eines Mannes mit Down-Syndrom vom Sozialamt monatlich 1.300,- Euro, was dem Betrag entspricht, den ansonsten eine Behindertenwerkstätte an Zuwendungen (in Österreich: Tagsätzen) erhielte. Dieses Geld zahlt die Mutter des Mannes jetzt jenem Betrieb, der ihren Sohn zur Küchenhilfe ausbildet. Vom Restbetrag wird ein Pädagoge bezahlt, der Hausbesuche macht und anhand realer Beispiele mit ihrem Sohn Rechnen und Lesen übt.
Da das persönliche Budget aber auch in Deutschland noch weitgehend unbekannt ist, wird es auch hierzulande noch dauern, bis die „Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen (UN) als umgesetzt bezeichnet werden kann. Diese Konvention sieht unter anderem eine möglichst große Teilhabe an der Gesellschaft und eine weitestgehende Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Dazu kann das persönliche Budget einen wertvollen Beitrag liefern.
Der ist auch notwendig, leben die meisten Menschen mit Behinderung doch heute noch in „Sonderwelten“. So besuchen in Deutschland 13% der Kinder mit Behinderung eine Regelschule, der Rest besucht Förderschulen, Sonderschulen. Von dort ist der Weg in eine Werkstatt meist vorgezeichnet, und von dort führt kein Weg heraus, nur 0,11% der Werkstattbeschäftigten gelang zwischen 2002 und 2006 der Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt. 70% der Pflegegelder fließen in Behindertenheime, nur 30% in die ambulante Betreuung.
„Umgeben von professionellen Helfern, doch meist abgeschieden von der Normalbevölkerung, umfassend versorgt, aber nur mit geringen Möglichkeiten, ihr Leben selbst zu gestalten. Das Persönliche Budget soll eine Alternative eröffnen.“
In den Niederlanden gibt es vergleichbare Direktzahlungen seit Ende der 90er Jahre im Vergleich zur BRD im Faktor von 40:1. Diese geringe Inanspruchnahme hängt stark mit dem hohen Grad an Bürokratisierung in Deutschland zusammen. Die Menschen mit Behinderung zustehenden Leistungen können von fast einem Dutzend Anbietern kommen (Sozialämter, Krankenkassen, Unfallversicherung, Arbeitsagentur, ...). „Will man sich eine der Leistungen auszahlen lassen, muss man mit der jeweiligen Institution über die Höhe der Unterstützung verhandeln und später die konkrete Ausgabe abrechnen.“ So ein bürokratischer Aufwand wirkt leicht abschreckend. Viele Sozialbehörden haben zudem vom Persönlichen Budget noch gar nicht gehört. Es kann also entscheidend sein, an welchen Sachbearbeiter man gerät. Jede Kommune macht es anders.
Bei den Behinderteneinrichtungen sorgt die neue Leistung für Unsicherheit und schürt Bedrohungsängste. Zudem nagt es an ihrer Monopolstellung. Einrichtungen können Geld verlieren, wenn Menschen mit Behinderung sich für andere Angebote entscheiden, viele Träger sind an die häufig pauschalisierten Leistungen so gewohnt, dass sie jegliche Flexibilität vermissen lassen.
Alternative Angebote dürfen aber ohnehin nicht mehr kosten, sie müssen gesetzlich vorgeschrieben kostenneutral agieren. Auch wenn es Sozialämter gibt, die Betroffenen keine ausgebildeten, sondern nur Hilfskräfte finanzieren wollen, fasst der Vorstand der Interessensvertretung Selbstbestimmt Leben zusammen, dass das Persönliche Budget eine Riesenchance für Menschen mit Handicap biete und „es bringt die klassische Behindertenhilfe „mächtig auf Trab.“
Quelle:
http://www.behindertenarbeit.at/TCgi/bha...t=1&ID_News=835
ein heikles thema !!
ich hab bisher nur wenig info dazu finden können ... und das perdönliche budget gibt es schon seit 2008 !!!
ich denke .. das trifft besonders auf schwerstbehinderte zu .. die in betreutem wohne leben ... das da mittel locker gemacht werden können.
meines wissens kann man die KK, das AA und die RV darauf ansprechen . die sind dann verpflichtet sich untereinander auszutauschen .. wer .. was und wann zu zahlen hat.
und ich bin sicher .. keiner mag zahlen
ich werd das aber weiter hinterfragen !!
LG
Uwe
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