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Insulinpumpen sinnvoll bei Diabetes Typ 1 einsetzen
Deutsche Diabetes Gesellschaft
Eine Insulinpumpe hat Vorteile für Menschen mit Diabetes Typ
1, deren Stoffwechsel sich mit der intensivierten konventionellen
Insulintherapie (ICT) nicht ausreichend einstellen lässt. Bevor
Krankenkassen eine Pumpe genehmigen, müssen Ärzte und Patienten den
bisherigen Verlauf der Diabetes-Erkrankung und -Therapie umfangreich
dokumentieren. Oft sind Formfehler der Grund, weshalb Pumpen nicht
genehmigt werden - obwohl Ärzte sie für sinnvoll halten. diabetesDE
und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) raten daher Patienten,
Eltern und Ärzten, die Anträge sehr sorgfältig und umfassend
auszufüllen.
Haben Patienten trotz aller Bemühungen hohe Langzeitblutzuckerwerte,
häufig Unterzucker oder das Dawn-Phänomen - das sind hohe
Blutzuckerwerte in den frühen Morgenstunden - sollten Ärzte eine
Insulinpumpen-Therapie erwägen. Mit dieser können die langfristig
schädigenden und kurzfristig auch lebensgefährlichen Normabweichungen
des Blutzuckerwertes verhindert werden. Der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) prüft vorab die Verordnung einer Insulinpumpe.
Insbesondere der hohe bürokratische Aufwand eines Antrages, kann
jedoch problematisch sein: Formfehler führen häufig dazu, dass die
Krankenkassen die Finanzierung einer Insulinpumpen ablehnen, obwohl
Ärzte sie für sinnvoll halten.
Die rechtliche Lage ist eindeutig: Krankenkassen finanzieren eine
Insulinpumpentherapie nur dann, wenn der Stoffwechsel mit der ICT
unter Ausschöpfung aller therapeutischen Möglichkeiten nicht
ausreichend einstellbar ist. Der MDK erstellt dafür ein umfassendes
und nachvollziehbares Gutachten. Dafür benötigt er eine sehr genaue
ärztliche Dokumentation der Diabeteserkrankung und aller medizinischen
Maßnahmen.
Teil der Dokumentation ist auch der Nachweis, dass Patienten sich
bemüht haben, den Blutzucker durch eine ICT zu kontrollieren. Dafür
ist ein Blutzuckertagebuch erforderlich, das der Patient zwölf Wochen
führt. Es enthält täglich gemessene Blutzuckerwerte, Insulindosis,
durch die Nahrung aufgenommene Brot- oder Kohlenhydrateinheiten,
sportliche und besondere körperliche Aktivitäten sowie akute
Erkrankungen.
Kommt der ärztliche Gutachter des MDK zu dem Schluss, dass die
therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, genehmigt er zunächst
probeweise für vier Monate eine Insulinpumpe. Im Säuglings- und
Kleinkindalter stimmt der MDK einer Insulinpumpentherapie auch ohne
vorherige ICT zu. Bei älteren Kindern ist die Dokumentation der
bisherigen Therapie notwendig und der Nachweis, dass die Eltern
motiviert und im Umgang mit der Insulintherapie geschult sind.
Wichtig ist bei allen Anträgen, die Notwendigkeit der Insulinpumpe
genau zu dokumentieren und die Fragebögen des MDK sorgfältig
auszufüllen. Eine mangelnde Dokumentation ist ein häufiger Grund für
einen ablehnenden Bescheid. Bisher erhalten ausschließlich Menschen
mit Diabetes Typ 1 die Insulinpumpe.
Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Diabetes Gesellschaft, Beate Schweizer, 14.08.2009 12:06
G. Habrich
Die Verordnung einer Insulinpumpe aus Sicht des MDK
Der Diabetologe 2009; 5: 283-289
DOI 10.1007/s11428-008-0381-x
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